• Wo finde ich die Bankverbindung der Gemeindekasse?

    Auf dem Gebührenbescheid. Es ist wichtig, das Kassenzeichen anzugeben.

  • Wie richte ich ein SEPA-Lastschriftmandat ein?

    Um eine SEPA-Lastschrift einzurichten, erteilen Sie der Gemeindekasse ein unterschriebenes Mandat (Papier oder digital) mit IBAN und BIC.

  • Ich habe eine Mahnung erhalten, was kann ich tun?

    Wenn Sie eine Mahnung erhalten haben, prüfen Sie sofort die Forderung auf Richtigkeit. Bei Berechtigung sollten Sie den Betrag umgehend, idealerweise innerhalb der gesetzten Frist, überweisen, um höhere Kosten (Vollstreckungskosten) zu vermeiden. Ist die Forderung unberechtigt, widersprechen Sie schriftlich oder rufen Sie uns an. Ignorieren Sie Mahnungen nicht.

  • Wie hoch sind die Mahngebühren?

    Die Gebühren richten sich nach der hessischen Verwaltungsvollstreckungskostenordnung (HessVwVKostO).

  • Was passiert bei einer Vollstreckung?

    Wenn auf Mahnungen nicht reagiert wird, kann die Gemeindekasse als Vollstreckungsbehörde Vollstreckungsmaßnahmen z.B. in Form von Konten- oder Lohnpfändung sowie Zwangsversteigerungsmaßnahmen einleiten.

  • Wie kann ich eine Rechnung/Gebühr bezahlen?

    Die Gemeindekasse bietet Überweisung, Barzahlung und EC-Kartenzahlungen vor Ort oder Lastschrift an.

  • Kann ich eine Ratenzahlung vereinbaren?

    Bei finanziellen Engpässen können Bürger Ratenzahlungspläne für offene Forderungen (z.B. Steuern, Abgaben) per formlosen schriftlichen Antrag oder Stundungsantrag beantragen.

  • Warum habe ich eine Mahngebühr erhalten?

    Dies geschieht, wenn Forderungen (z. B. Steuern, Gebühren) nicht fristgerecht beglichen wurden.

  • Wie weise ich eine Zahlung nach?

    Eine Zahlung weisen Sie am besten durch einen Kontoauszug (bei Überweisung/Lastschrift) oder eine Quittung/Kassenbon (bei Barzahlung) nach. Dieser Beleg muss den Zahlungsbetrag, das Datum, den Empfänger sowie den Auftraggeber enthalten. Im Online-Banking reicht ein PDF-Auszug oder Screenshot.

  • An wen wende ich mich bei Fragen zum Grundsteuerbescheid?

    Die Gemeindekasse ist nur für die Zahlung zuständig; inhaltliche Fragen klärt oft das Steueramt oder Finanzamt.