Formulare der Gemeinde Diemelsee
Ob Wasserzähler-Ablesung, Personalausweisbeantragung oder die Anmeldung zur Eheschließung. Hier finden Sie wichtige Formulare und Anträge der Gemeinde Diemelsee übersichtlich an einem Ort.
Die Formulare unterstützen Sie dabei, Anliegen schnell und unkompliziert vorzubereiten.
Direkt zu den wichtigsten Themen
Ich möchte…
| Anliegen | Direkt hier |
| Formulare herunterladen | Downloads (aktuell leider nicht möglich) |
| Informationen zur Schankerlaubnis | Informationen |
| Kontakt zur Verwaltung | Ansprechpartner |
Hinweis zur Verfügbarkeit
Der direkte Zugriff auf einzelne Formulare ist derzeit teilweise leider nicht möglich. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an die Gemeindeverwaltung Diemelsee.
Die benötigten Unterlagen werden Ihnen gerne zur Verfügung gestellt.
So funktioniert es normalerweise:
Wählen Sie das benötigte Formular im passenden Format aus
Füllen Sie es – wenn möglich – direkt am Bildschirm aus
Drucken Sie das Formular aus, unterschreiben Sie es und schicken Sie es ab oder geben Sie es persönlich ab
Schankerlaubnis / Gestattung nach §6 HGastG
Wegfall der Gaststätten-Anzeigepflicht (§ 6 HGastG)
Mit dem Inkrafttreten des Ersten Bürokratieabbaugesetzes am 22. Dezember 2025 wurde das Hessische Gaststättengesetz (§ 6 HGastG) angepasst. Ziel der Neuregelung ist es, insbesondere ehrenamtliches Engagement in Vereinen und Initiativen zu entlasten.
Was hat sich geändert?
Bislang musste jede Veranstaltung mit vorübergehendem Ausschank (z. B. Vereinsfeste, Weihnachtsmärkte, Osterfeuer oder Faschingsveranstaltungen) vorab bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Diese Anzeige war unabhängig davon erforderlich, ob eine Gewinnerzielung beabsichtigt war oder nicht.
Diese sogenannte Gaststättenanzeige (umgangssprachlich „Schankerlaubnis“) entfällt künftig für nicht-gewinnorientierte Organisationen.
Für wen gilt die Regelung?
Die neue Regelung gilt insbesondere für:
- eingetragene Vereine (z. B. Sport-, Kultur- und Heimatvereine)
- gemeinnützige und wohltätige Organisationen
- Hilfsorganisationen (z. B. DRK, Caritas)
- Feuerwehren, Umwelt- und Naturschutzverbände
- Stiftungen sowie Bürger- und Elterninitiativen
Entscheidend ist, dass die Organisation nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist.
Einnahmen aus Veranstaltungen dürfen weiterhin erzielt werden, sofern sie dem Vereinszweck dienen.
Eine offizielle Gemeinnützigkeit ist hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich.
Was bedeutet das konkret?
Seit dem 23. Dezember 2025 gilt:
- keine Anzeige von vorübergehenden gaststättenrechtlichen Tätigkeiten mehr erforderlich
- keine Gebühren für entsprechende Anzeigen
- keine Nachweise zur Gemeinnützigkeit oder Nicht-Gewinnorientierung notwendig
- bereits gezahlte Gebühren können ggf. erstattet werden
Was bleibt weiterhin gültig?
Trotz der Erleichterung gelten weiterhin alle Vorschriften zur:
- öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Lebensmittel- und Verbraucherschutz
- Gefahrenabwehr durch Polizei und Ordnungsbehörden
Die zuständigen Behörden können im Einzelfall weiterhin Maßnahmen ergreifen, wenn dies erforderlich ist.
Bitte beachten Sie außerdem:
Durch den Wegfall der Anzeige besteht keine automatische Information der Behörden über Veranstaltungen mehr.
Wichtige Ausnahmen
Unabhängig von der neuen Regelung sind weiterhin Genehmigungen erforderlich für:
- Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum
(z. B. Straßenfeste, Umzüge, Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen) - Brauchtumsfeuer (z. B. Osterfeuer)
Diese müssen weiterhin beim Ordnungsamt angemeldet werden.
Hinweis
Bei Fragen oder Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an Christina Wilke.
Häufige Fragen zu den Formularen
- Wo erhalte ich Formulare der Gemeinde Diemelsee?
Die wichtigsten Formulare finden Sie auf dieser Seite oder erhalten diese direkt bei der Gemeindeverwaltung Diemelsee.
- Müssen Formulare unterschrieben werden?
Ja, viele Anträge benötigen eine persönliche Unterschrift und müssen anschließend eingereicht werden.
- Können Formulare digital ausgefüllt werden?
Viele Formulare können bereits direkt am Bildschirm ausgefüllt werden.
- Wie kann ich Formulare einreichen?
Formulare können je nach Anliegen persönlich, postalisch oder teilweise digital eingereicht werden.
- Was mache ich, wenn ein Formular online nicht verfügbar ist?
Bitte wenden Sie sich direkt an die Gemeindeverwaltung. Die benötigten Unterlagen werden Ihnen gerne zur Verfügung gestellt.
- Fallen für Anträge Gebühren an?
Je nach Antrag oder Genehmigung können Gebühren entstehen.
Kontakt Formulare
Christina Wilke
Telefon: 05633 989921
E-Mail: christina.wilke@diemelsee.de