Gewerbeamt der Gemeinde Diemelsee
Hier erhalten Sie alle Informationen zur Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung eines Gewerbes in der Gemeinde Diemelsee.
Das Gewerbeamt unterstützt Sie bei allen Fragen rund um Ihre selbstständige Tätigkeit und begleitet Sie durch den Anmeldeprozess.
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Ansprechpartner
Larissa Lang
Tel.: +49 (0)5633 – 989918
larissa.lang@diemelsee.de
oder
Christina Wilke
Tel.: +49 (0)5633 – 989921
christina.wilke@diemelsee.de
Standort:
Gemeindeverwaltung Diemelsee
Am Kahlenberg 1
34519 Diemelsee-Adorf
Was ist zu beachten?
Für alle Gewerbeangelegenheiten (An-, Ab- oder Ummeldung) empfiehlt sich eine vorherige telefonische oder schriftliche Kontaktaufnahme mit der zuständigen Sachbearbeitung.
Bitte beachten Sie, dass bei der Gewerbeanmeldung die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse verpflichtend ist.
Ebenso sind Gewerbetreibende selbst dafür verantwortlich, vor Aufnahme der Tätigkeit zu prüfen, ob eine behördliche Erlaubnis (z. B. Handwerkskarte oder vergleichbare Genehmigungen) erforderlich ist.
Häufige Fragen zum Gewerbeamt
- Ich möchte ein Gewerbe anmelden, was benötige ich dafür?
Unter der Rubrik „Gewerbeamt“ finden Sie alle wichtigen Informationen. Wichtig ist, dass das entsprechende Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben wird. Zudem empfiehlt es sich, vorab Kontakt mit der zuständigen Kolleginnen aufzunehmen. Für die Anmeldung wird in jedem Fall ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Aufenthaltstitel etc.) benötigt.
- Wann muss ich ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe muss vor Aufnahme der Tätigkeit angemeldet werden. Eine rückwirkende Anmeldung ist nicht vorgesehen.
- Muss ich für eine Gewerbean-, um- oder abmeldung persönlich erscheinen?
Nein, das ist nicht in jedem Fall erforderlich. Es kommt auf den Einzelfall an. Bitte nehmen Sie daher vorab Kontakt mit den zuständigen Sachbearbeiterinnen auf.
- Was kostet eine Gewerbean-, um- oder abmeldung?
Die Erstattung einer Gewerbeanzeige gemäß §14 GewO ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 28,00 Euro. Für die schriftliche Bestätigung (Empfangsbescheinigung) fällt zusätzlich eine Gebühr von 8,00 Euro an.
- Muss ich die Gewerbemeldung bei dem Finanzamt anzeigen?
Nein, die Gewerbemeldungen werden von uns wöchentlich an das zuständige Finanzamt übermittelt.
- Kann ich ein Gewerbe für eine andere Person an-, um- oder abmelden?
Grundsätzlich muss dies durch die gewerbetreibende Person selbst erfolgen. Ist dies aus wichtigen Gründen nicht möglich, kann eine Anmeldung durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.
- Benötige ich für meine Tätigkeit eine Erlaubnis?
Bitte beachten Sie, dass Sie sich eigenverantwortlich darüber informieren müssen, ob für Ihre Tätigkeit eine behördliche Erlaubnis (z. B. Handwerkskarte oder andere Genehmigungen) erforderlich ist.
- Muss ich Änderungen meines Gewerbes mitteilen?
Ja, wesentliche Änderungen (z. B. Tätigkeit, Anschrift oder Name des Gewerbes) müssen dem Gewerbeamt mitgeteilt werden.
- Ich möchte eine Gaststätte betreiben, welche Unterlagen werden benötigt?
Wenn Sie eine Gaststätte betreiben und Alkohol ausschenken möchten, nehmen Sie bitte vorab Kontakt mit uns auf. Nach dem Hessischen Gaststättengesetz (HGastG) ist hierfür eine Erlaubnis erforderlich. Der Gaststättenbetrieb darf erst aufgenommen werden, wenn die Unterlagen vollständig geprüft und die persönliche Zuverlässigkeit befürwortet wurde. Anschließend ist gesetzlich vorgesehen, dass der Betrieb frühestens nach Ablauf von 6 Wochen aufgenommen werden darf.
- Wie viel kostet eine Gaststättenerlaubnis?
Für die Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit fallen Verwaltungsgebühren in Höhe von 120,00 Euro an. Zusätzlich entstehen – sofern noch nicht erfolgt – Gebühren für die Gewerbeanmeldung sowie die Empfangsbescheinigung.
- Wie lange dauert die Bearbeitung einer Gewerbeanzeige?
Bei vollständigen Unterlagen und ohne Rückfragen kann die Gewerbean-, -um- oder -abmeldung in der Regel am selben Tag erfolgen. Vor Ort dauert der Vorgang etwa 10 bis 15 Minuten.
- Muss ein Kleingewerbe angemeldet werden?
Ja, ein Kleingewerbe muss grundsätzlich angemeldet werden. Der Begriff beschreibt lediglich die Größe des Unternehmens, nicht jedoch eine eigene Rechtsform. Entscheidend ist, dass eine selbstständige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Die Kleinunternehmerregelung betrifft ausschließlich steuerliche Aspekte und ersetzt die Gewerbeanmeldung nicht.
- Kann ich mein Gewerbe ruhen lassen?
Nein, ein Gewerbe kann nicht offiziell „ruhend“ gestellt werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, das Gewerbe abzumelden und zu einem späteren Zeitpunkt erneut anzumelden. Laufende Pflichten (z. B. gegenüber dem Finanzamt) sind dabei weiterhin zu beachten.
- Benötige ich für ein Reisegewerbe eine Erlaubnis?
Ja, für die Ausübung eines Reisegewerbes ist grundsätzlich eine Reisegewerbekarte erforderlich. Diese muss vor Aufnahme der Tätigkeit beantragt werden und wird von uns ausgestellt. Je nach Tätigkeit können zusätzlich weitere Genehmigungen erforderlich sein. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit uns in Verbindung.
- Wie viel kostet die Reisegewerbekarte und wie lange gilt sie?
Die Gebühr für die Erteilung einer Reisegewerbekarte beträgt 333,00 €. Die Reisegewerbekarte wird in der Regel unbefristet erteilt, sofern keine gesetzlichen Gründe für eine Befristung oder einen Widerruf vorliegen.
Gebührenübersicht
| Vorgang | Gebühr |
|---|---|
| Gewerbean-, -um- oder -abmeldung | 28,00 € |
| Empfangsbescheinigung | 8,00 € |
Formulare zum Download
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