Ortsgerichte & Schiedspersonen der Gemeinde Diemelsee
Außergerichtliche Hilfe, Beglaubigungen & Streitbeilegung vor Ort
Die Gemeinde Diemelsee ist in drei Ortsgerichtsbezirke unterteilt. Die Ortsgerichte übernehmen wichtige öffentliche Aufgaben außerhalb der Gerichte, insbesondere in den Bereichen Nachlasssicherung, Beglaubigungen, Schätzungen sowie Grundstücks- und Vermögensbewertungen.
Ergänzend dazu stehen Ihnen die Schiedspersonen der Gemeinde Diemelsee zur Verfügung. Sie unterstützen bei der außergerichtlichen Streitbeilegung und helfen dabei, Konflikte einvernehmlich und kostengünstig zu lösen. Oft bevor ein Gerichtsverfahren notwendig wird.
Ortsgerichte der Gemeinde Diemelsee
Die Ortsgerichte sind erste Anlaufstellen für verschiedene rechtliche und beglaubigungsbezogene Anliegen innerhalb der Gemeinde.
Rechtsgundlage: Hessischen Ortsgerichtsgesetz (OGerG)
Ortsgericht I
Adorf, Rhenegge, Sudeck, Vasbeck
Ortsgerichtsvorsteher: Maik Kowark
Adresse: Dahlienweg 17, 34519 Diemelsee
Telefon: 05633 – 9913508
Zuständig für:
- Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften
- Sicherung von Nachlässen
- Schätzungen von Grundstücken und Vermögen
- Unterstützung bei Erbschaftsangelegenheiten
Ortsgericht II
Flechtdorf, Benkhausen, Wirmighausen
Ortsgerichtsvorsteher: Ulrich Faß-Gerold
Adresse: Auf den Hüften 4, 34519 Diemelsee
Telefon: 05633 – 5930
Zuständig für:
- Nachlasssicherung und Inventaraufnahmen
- Beglaubigungen von Dokumenten
- Schätzgutachten im Gemeindegebiet
- Unterstützung bei vermögensrechtlichen Fragen
Ortsgericht III
Stormbruch, Deisfeld, Giebringhausen, Heringhausen, Ottlar, Schweinsbühl
Ortsgerichtsvorsteherin: Dagmar Bauer
Adresse: Drosselweg 2, 34519 Diemelsee
Telefon: 05632 – 927780
Zuständig für:
- Beglaubigungen und amtliche Bestätigungen
- Sicherung von Nachlässen
- Schätzungen und Bewertungen
- Unterstützung bei Erbangelegenheiten
Schiedspersonen der Gemeinde Diemelsee
Die Schiedspersonen sind unabhängige Vermittler bei Konflikten zwischen Bürgerinnen und Bürgern. Ziel ist es, Streitigkeiten außergerichtlich und einvernehmlich zu lösen.
Rechtsgrundlage: Hessischen Schiedsamtsgesetzes (HSchAG)
Ihre Schiedspersonen
Rainer Fischer
c/o Gemeinde Diemelsee
Am Kahlenberg 1, 34519 Diemelsee
Telefon: 05633 – 9899-12
E-Mail: rainer.fischer@diemelsee.de
Simone Frese
Am Brink 16, 34519 Diemelsee
Telefon: 05633 – 9918477
Aufgaben der Schiedspersonen
Die Schiedspersonen unterstützen bei:
- Nachbarschaftsstreitigkeiten
- Lärmbelästigungen und Konflikten im Wohnumfeld
- kleineren zivilrechtlichen Streitigkeiten
- Einigungsgesprächen vor gerichtlichen Verfahren
Die Verfahren sind in der Regel unkompliziert, vertraulich und kostengünstig.
Hinweise & Kontakt
Für Fragen zu Ortsgerichten oder Schiedsangelegenheiten steht Ihnen die Gemeindeverwaltung Diemelsee gerne zur Verfügung.
Zentrale der Gemeindeverwaltung
Telefon: +49 (0)5633 98990
E-Mail: gemeinde@diemelsee.de
Häufige Fragen zum Ortsgericht und Schiedspersonen
- Was macht ein Ortsgericht?
Das Ortsgericht ist eine Hilfsbehörde der Justiz und übernimmt Aufgaben wie Beglaubigungen, Schätzungen und Nachlasssicherungen.
- Wann brauche ich eine Schiedsperson?
Bei Streitigkeiten im Nachbarschaftsrecht oder bei kleineren Konflikten kann eine Schiedsperson helfen, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.
- Was kostet eine Ortsgerichtsleistung?
Die Gebühren richten sich nach der Hessischen Gebührenordnung für Ortsgerichte.
- Welche Rechtsgrundlage gibt es?
Die Tätigkeit der Ortsgerichte basiert auf dem: Hessischen Ortsgerichtsgesetz (OGerG)
Darin ist geregelt:
- Aufbau und Bestellung der Ortsgerichte
- Aufgaben wie Beglaubigungen, Schätzungen und Nachlasssicherung
- Zuständigkeiten innerhalb der Gemeinden
Die Schiedspersonen arbeiten auf Grundlage des: Hessischen Schiedsamtsgesetzes (HSchAG)
Darin geregelt sind:
- Einrichtung der Schiedsämter in Gemeinden
- Durchführung von Schlichtungsverfahren
- Wahl und Bestellung der Schiedspersonen
- Ablauf außergerichtlicher Streitbeilegung