Haushalt und Jahresabschlüsse
Haushaltspläne der Gemeinde Diemelsee und Jahresabschlüsse
Haushaltspläne der Gemeinde Diemelsee
Die Gemeinde Diemelsee erstellt jährlich einen Haushaltsplan. Der Haushaltsplan enthält alle im jeweiligen Haushaltsjahr voraussichtlich anfallenden Erträge und Einzahlungen sowie die zu erwartenden Aufwendungen und Auszahlungen.
Er dient als Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde Diemelsee und ist verbindlich für die Haushaltsausführung.
Haushaltpläne zum download
Jahresabschlüsse der Gemeinde Diemelsee
Am Ende eines jeden Haushaltsjahres stellt die Gemeinde Diemelsee einen Jahresabschluss auf, in dem das tatsächliche Ergebnis des Haushaltsjahres nachvollziehbar dokumentiert wird.
Der Jahresabschluss vermittelt ein realistisches Bild der Vermögens-, Ertrags-, Finanz- und Schuldenlage der Gemeinde.
Jahresabschlüsse zum download
Gemeindekasse und Zahlverkehr
Die Gemeindekasse der Gemeinde Diemelsee ist für die Abwicklung aller Zahlungsvorgänge innerhalb der Verwaltung zuständig.
Dazu gehören insbesondere Gebühren, Steuern, Rechnungen, Mahnungen sowie die Bearbeitung von SEPA-Lastschriftverfahren.
Aufgaben der Gemeindekasse
Die Gemeindekasse übernimmt unter anderem:
- die Annahme und Verbuchung von Zahlungen
- die Verwaltung von Forderungen der Gemeinde
- die Bearbeitung von SEPA-Lastschriftmandaten
- das Mahnwesen bei offenen Forderungen
- die Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen im Einzelfall
Zahlungsarten
Die Gemeinde Diemelsee bietet verschiedene Möglichkeiten zur Begleichung von Forderungen an:
Zahlungen können erfolgen per:
- Überweisung
- SEPA-Lastschriftverfahren
- Barzahlung während der Öffnungszeiten
- EC-Kartenzahlung vor Ort
Häufige Fragen zur Gemeindekasse
- Wo finde ich die Bankverbindung der Gemeindekasse?
Auf dem Gebührenbescheid. Es ist wichtig, das Kassenzeichen anzugeben.
- Wie richte ich ein SEPA-Lastschriftmandat ein?
Um eine SEPA-Lastschrift einzurichten, erteilen Sie der Gemeindekasse ein unterschriebenes Mandat (Papier oder digital) mit IBAN und BIC.
- Ich habe eine Mahnung erhalten, was kann ich tun?
Wenn Sie eine Mahnung erhalten haben, prüfen Sie sofort die Forderung auf Richtigkeit. Bei Berechtigung sollten Sie den Betrag umgehend, idealerweise innerhalb der gesetzten Frist, überweisen, um höhere Kosten (Vollstreckungskosten) zu vermeiden. Ist die Forderung unberechtigt, widersprechen Sie schriftlich oder rufen Sie uns an. Ignorieren Sie Mahnungen nicht.
- Wie hoch sind die Mahngebühren?
Die Gebühren richten sich nach der hessischen Verwaltungsvollstreckungskostenordnung (HessVwVKostO).
- Was passiert bei einer Vollstreckung?
Wenn auf Mahnungen nicht reagiert wird, kann die Gemeindekasse als Vollstreckungsbehörde Vollstreckungsmaßnahmen z.B. in Form von Konten- oder Lohnpfändung sowie Zwangsversteigerungsmaßnahmen einleiten.
- Wie kann ich eine Rechnung/Gebühr bezahlen?
Die Gemeindekasse bietet Überweisung, Barzahlung und EC-Kartenzahlungen vor Ort oder Lastschrift an.
- Kann ich eine Ratenzahlung vereinbaren?
Bei finanziellen Engpässen können Bürger Ratenzahlungspläne für offene Forderungen (z.B. Steuern, Abgaben) per formlosen schriftlichen Antrag oder Stundungsantrag beantragen.
- Warum habe ich eine Mahngebühr erhalten?
Dies geschieht, wenn Forderungen (z. B. Steuern, Gebühren) nicht fristgerecht beglichen wurden.
- Wie weise ich eine Zahlung nach?
Eine Zahlung weisen Sie am besten durch einen Kontoauszug (bei Überweisung/Lastschrift) oder eine Quittung/Kassenbon (bei Barzahlung) nach. Dieser Beleg muss den Zahlungsbetrag, das Datum, den Empfänger sowie den Auftraggeber enthalten. Im Online-Banking reicht ein PDF-Auszug oder Screenshot.
- An wen wende ich mich bei Fragen zum Grundsteuerbescheid?
Die Gemeindekasse ist nur für die Zahlung zuständig; inhaltliche Fragen klärt oft das Steueramt oder Finanzamt.
Bankverbindung
Die Bankverbindung der Gemeindekasse finden Sie auf Ihrem jeweiligen Gebühren- oder Steuerbescheid.
Bitte geben Sie bei jeder Zahlung unbedingt das Kassenzeichen an, damit Ihre Zahlung korrekt zugeordnet werden kann.
SEPA-Lastschriftmandat
Mit einem SEPA-Lastschriftmandat können wiederkehrende Zahlungen automatisch von Ihrem Konto eingezogen werden.
Das Mandat kann schriftlich oder in digitaler Form erteilt werden.
Hierzu werden IBAN und ggf. BIC benötigt.
Zahlungsnachweis
Ein Zahlungsnachweis kann erbracht werden durch:
- Kontoauszug bei Überweisung oder Lastschrift
- Quittung bei Barzahlung
- Online-Banking-Auszug (PDF oder Screenshot)
Der Nachweis sollte Betrag, Datum, Empfänger und Auftraggeber enthalten.
Mahnungen & offene Forderungen
Wenn Zahlungen nicht fristgerecht eingehen, erhalten Sie zunächst eine Mahnung.
Bitte prüfen Sie diese sorgfältig.
- Ist die Forderung korrekt, begleichen Sie den offenen Betrag bitte innerhalb der genannten Frist.
- Bei Unstimmigkeiten setzen Sie sich bitte umgehend mit der Gemeindekasse in Verbindung.
Nicht beglichene Forderungen können zu weiteren Mahn- oder Vollstreckungskosten führen.
Ratenzahlung & Stundung
Bei finanziellen Engpässen besteht die Möglichkeit, eine Ratenzahlung oder Stundung zu beantragen.
Bitte stellen Sie hierfür einen formlosen schriftlichen Antrag bei der Gemeindekasse.
Grundsteuer & Zuständigkeit
Die Gemeindekasse ist ausschließlich für die Zahlungsabwicklung zuständig.
Fragen zum Inhalt von Steuerbescheiden, insbesondere zur Grundsteuer, beantwortet in der Regel das zuständige Steueramt oder Finanzamt.