Friedhofswesen der Gemeinde Diemelsee
Die Friedhöfe in der Gemeinde Diemelsee dienen nicht nur als letzte Ruhestätte, sondern sind zugleich Orte der Stille, der Erinnerung und der persönlichen Einkehr.
Darüber hinaus bieten sie Raum für Begegnung und Besinnung in einer gepflegten, würdevollen Umgebung.
Friedhöfe im Gemeindegebiet Diemelsee
Die Gemeinde Diemelsee unterhält Friedhöfe in folgenden Ortsteilen:
Adorf, Benkhausen, Deisfeld, Flechtdorf, Giebringhausen, Heringhausen, Ottlar, Rhenegge, Schweinsbühl, Sudeck, Stormbruch, Vasbeck und Wirmighausen.
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Bestattungsarten & Grabarten
In der Gemeinde Diemelsee stehen verschiedene Grabarten zur Verfügung:
- Reihengrabstätten (Erdbestattung)
- Wahlgrabstätten (Ein- und Mehrfachgrab)
- Urnenreihengrabstätten
- Urnenwahlgrabstätten
- Urnenrasengrabstätten
- Baumgrabstätten
- Erdrasengrabstätten
- Gemeinschaftliche Bestattungsanlage für totgeborene Kinder und Föten
- Anonyme Urnenbeisetzungen (Adorf und Flechtdorf)
© M. BalkowGebührenübersicht
Grabstätten
- Reihengrabstätte: 900,00 €
- Wahlgrabstätte (Doppelgrab): 1.860,00 €
- Urnenreihengrab: 600,00 €
- Urnenwahlgrab: 1.140,00 €
- Baumgrab (bis zu 2 Urnen): 1.470,00 €
- Urnenrasengrab: 1.080,00 €
- Erdrasengrab: 1.000,00 €
Einebnung / Räumung
- Urnenreihengrab: 280,00 €
- Urnenwahlgrab: 300,00 €
- Urnenrasen-/Baum-/Erdrasengrab: 140,00 €
- Reihengrab (einstellig): 310,00 €
- Doppelgrab: 420,00 €
Häufige Fragen zur Friedhofswesen
- Wie viele Friedhöfe gibt es in der Gemeinde Diemelsee?
Es gibt insgesamt 13 Friedhöfe in allen Ortsteilen der Gemeinde Diemelsee.
- Welche Bestattungsarten sind auf den Friedhöfen der Gemeinde Diemelsee möglich und welche Grabarten gibt es?
- Reihengrabstätten (Einzelgrabstätte zur Erdbestattung)
- Wahlgrabstätten (ein- und mehrstellige Grabstätte zur Erdbestattung, anstelle einer Erdbestattung kann maximal 1 Urne beigesetzt werden)
- Urnenreihengrabstätten (Einzelgrabstätte Urnenbeisetzung)
- Anonyme Urnenbeisetzungen sind grundsätzlich nur auf den Friedhöfen Adorf und Flechtdorf (Einzelgrabstätte)
- Gemeinschaftliche Bestattungsanlage für totgeborene Kinder und Föten
- Urnenrasengrabstätten (bis zu zwei Urnenbeisetzungen)
- Baumgrabstätten (bis zu zwei Urnenbeisetzungen)
- Erdrasengrabstätten (Einzelgrabstätte zur Erdbestattung)
- Wie hoch sind die Gebühren für den Ersterwerb der verschiedenen Grabarten?
Bitte der Friedhofsordnung entnehmen.
- Kann ein Grab bereits zur Lebzeiten erworben werden?
Nein, der Ersterwerb einer Grabstätte ist nur anlässlich eines Todesfalles möglich.
- Wie lange ist das Nutzungsrecht und die Ruhefrist der verschiedenen Grabarten und kann es verlängert werden?
- Reihengrabstätten, Nutzungsrecht und Ruhefrist 25 Jahre, nicht verlängerbar
- Wahlgrabstätten, Nutzungsrecht 30 Jahre und Ruhefrist 25 Jahre, verlängerbar
- Urnenreihengrabstätten, Nutzungsrecht und Ruhefrist 25 Jahre, nicht verlängerbar
- Anonyme Urnenbeisetzungen, Nutzungsrecht und Ruhefrist 25 Jahre, nicht verlängerbar
- Gemeinschaftliche Bestattungsanlage für totgeborene Kinder und Föten
- Urnenrasengrabstätten, Nutzungsrecht 30 Jahre und Ruhefrist 25 Jahre, verlängerbar
- Baumgrabstätten, Nutzungsrecht 30 Jahre und Ruhefrist 25 Jahre, verlängerbar
- Erdrasengrabstätten, Nutzungsrecht 30 Jahre und Ruhefrist 25 Jahre, verlängerbar
- Was bedeuten Nutzungsrecht und Ruhefrist?Das Nutzungsrecht ist die erworbene, wiedererworbene oder verlängerte Nutzungszeit / Laufzeit einer Grabstätte. Die Ruhefrist ist die Zeitspanne, innerhalb derer die Grabstelle nicht erneut belegt werden darf.
- Wie hoch sind die Friedhofsgebühren?
Bitte der Friedhofsordnung entnehmen.
- Wann kann ein Grab aufgelöst werden ?Eine Auflösung einer Grabstätte ist nach Ablauf der Ruhefrist möglich. Bitte kontaktieren Sie hierzu die Friedhofsverwaltung bevor die Auflösung der Grabstätte durchgeführt wird.
- Kann ein Grab auch vorzeitig aufgelöst oder zurückgegeben werden?Eine vorzeitige Auflösung einer Grabstätte und das Entfernen von Grabmalen und Grabeinfassungen sind nur auf Antrag möglich und dürfen ohne vorherige Zustimmung der Friedhofsverwaltung nicht durchgeführt werden.
- Welche Grabmalvorschriften gibt es?
Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen und Grabeinfassungen bedarf der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Alle Gestaltungsvorschriften, Herrichtung, Bepflanzung und Unterhaltung von Grabstätten entnehmen Sie bitte der Friedhofsordnung.
Wichtige Informationen
Ruhezeiten
- 30 Jahre für Wahl-, Urnenrasen- und Baumgräbern
- 25 Jahre für Reihen- und Erdrasengräbern
Nutzungsrecht & Ruhefrist
Das Nutzungsrecht beschreibt die Dauer der Nutzung einer Grabstätte.
Die Ruhefrist ist die Zeit, in der eine Grabstätte nicht neu belegt werden darf
Grabauflösung
Eine Grabstätte kann erst nach Ablauf der Ruhefrist aufgelöst werden.
Bitte wenden Sie sich vorher an die Friedhofsverwaltung.
Vorzeitige Auflösung
Eine vorzeitige Auflösung ist nur auf Antrag und mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung möglich.
Grabmale & Gestaltung
Die Errichtung oder Veränderung von Grabmalen und Grabeinfassungen bedarf der vorherigen Genehmigung der Friedhofsverwaltung.
Rechtsgrundlage
Kontakt Friedhofswesen
Rebekka Schiemann
Telefon: +49 (0)5633 989914
E-Mail: rebekka.schiemann@diemelsee.de