Ordnungsamt der Gemeinde Diemelsee
Das Ordnungsamt der Gemeinde Diemelsee ist zuständig für eine Vielzahl von Aufgaben im Bereich der öffentlichen Sicherheit, Ordnung und Gefahrenabwehr. Dazu gehören unter anderem verkehrsrechtliche Maßnahmen, Umwelt- und Naturschutzangelegenheiten, Veranstaltungen sowie verschiedene Genehmigungs- und Überwachungsaufgaben.
Ziel ist es, ein sicheres, geordnetes und lebenswertes Umfeld für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste der Gemeinde zu gewährleisten.
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Aufgaben des Ordnungsamtes der Gemeinde Diemelsee
Das Ordnungsamt der Gemeinde Diemelsee ist für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zuständig. Es sorgt dafür, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten werden und unterstützt Bürgerinnen und Bürger bei zahlreichen ordnungsrechtlichen Themen.
Die Aufgaben reichen von Genehmigungen über Verkehrsregelungen bis hin zu Umwelt- und Sicherheitsfragen.
Entwässerungen & Wasserversorgung
Das Ordnungsamt begleitet die Sicherstellung der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in Zusammenarbeit mit den zuständigen Zweckverbänden.
Typische Aufgaben:
- Koordination bei Störungen der Wasserversorgung
- Unterstützung bei Entwässerungsfragen
- Zusammenarbeit mit Versorgungsbetrieben
Lärmbekämpfung
Das Ordnungsamt ist Ansprechpartner bei Lärmbeschwerden und sorgt für die Einhaltung gesetzlicher Ruhezeiten.
Typische Aufgaben:
- Bearbeitung von Lärmbeschwerden
- Kontrolle von Ruhezeiten
- Vermittlung bei Konflikten
Naturschutz
Die Gemeinde unterstützt den Schutz von Natur und Landschaft im gesamten Gemeindegebiet und im Naturpark Diemelsee.
Ziel ist der Erhalt der natürlichen Lebensräume sowie eine nachhaltige Entwicklung der Region.
Typische Aufgaben:
- Unterstützung von Naturschutzmaßnahmen
- Prüfung von Eingriffen in Natur und Landschaft
- Zusammenarbeit mit Naturschutzbehörden
Verkehrsangelegenheiten
Im Bereich Verkehr sorgt das Ordnungsamt für die Sicherheit auf Straßen, Wegen und Plätzen im Gemeindegebiet.
Dazu gehören verkehrsrechtliche Anordnungen und die Koordination von Maßnahmen bei Baustellen oder Gefahrenstellen.
Typische Aufgaben:
- Anordnung und Genehmigung von Verkehrsschildern
- Absicherung von Baustellen
- Maßnahmen zur Verkehrssicherheit
- Bearbeitung von Gefahrenmeldungen
Waffenrechtliche Angelegenheiten
Waffenrechtliche Vorgänge werden nach gesetzlichen Vorgaben bearbeitet und kontrolliert.
Typische Aufgaben:
- Prüfung waffenrechtlicher Erlaubnisse
- Zuverlässigkeitsprüfungen
- Kontrolle der sicheren Aufbewahrung
Zivilschutz & Katastrophenschutz
Die Gemeinde arbeitet eng mit Feuerwehr, Landkreis und Hilfsorganisationen zusammen, um im Ernstfall die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten.
Typische Aufgaben:
- Mitwirkung im Katastrophenschutz
- Koordination von Notfallmaßnahmen
- Unterstützung der Gefahrenabwehr
Kontakt Ordnungsamt
Rainer Fischer
Telefon: +49 (0)5633 989912
E-Mail: rainer.fischer@diemelsee.de
Gefährliche Hunde & Tierangelegenheiten
Zum Schutz der Bevölkerung gelten für bestimmte Hunde besondere gesetzliche Regelungen.
Typische Aufgaben:
- Bearbeitung von Hundemeldungen
- Prüfung von Leinen- und Maulkorbpflichten
- Kontrolle gefährlicher Hunde
Lärmbekämpfung
Das Ordnungsamt ist Ansprechpartner bei Lärmbeschwerden und sorgt für die Einhaltung gesetzlicher Ruhezeiten.
Typische Aufgaben:
- Bearbeitung von Lärmbeschwerden
- Kontrolle von Ruhezeiten
- Vermittlung bei Konflikten
Straßenreinigung & öffentliche Sauberkeit
Das Ordnungsamt trägt zur Sauberkeit und Verkehrssicherheit im öffentlichen Raum bei.
Typische Aufgaben:
- Überwachung der Straßenreinigungspflichten
- Sicherstellung der Verkehrssicherheit
- Bearbeitung von Verschmutzungsmeldungen
Kontakt Ordnungsamt
Larissa Lang
Telefon: +49 (0)5633 989918
E-Mail: larissa.lang@diemelsee.de
Häufige Fragen zum Ordnungamt
Fragen zum Thema Hund
- Besteht in der Gemeinde Diemelsee eine Leinenpflicht für Hunde?
Ja. Gemäß § 7 der aktuell gültigen Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Diemelsee sind Hunde auf öffentlichen Straßen und Gehwegen innerhalb der geschlossenen Ortslage, in öffentlichen Anlagen sowie in Gaststätten an der Leine zu führen.
- Wie lang dürfen Hundeleinen sein?
Die zulässige Höchstlänge für Hundeleinen beträgt 2 Meter.
Bei Leinen mit selbstständiger Aufrolleinrichtung (z. B. Flexileinen) sind maximal 10 Meter erlaubt.
- Dürfen Hunde mit auf Kinder- und Ballspielplätze?
Nein. Hunde sind von Liegewiesen, Anpflanzungen aller Art, Weihern, Planschbecken sowie von Kinder- und Ballspielplätzen fernzuhalten
- Darf ich meinen Hund mit an den Diemelsee nehmen?
Hunde dürfen nicht auf die öffentlichen Liegeflächen mitgenommen werden.
Im Bereich des „Uferrandwegs“ gilt Leinenpflicht. Auf der Stormbrucher Seite gibt es einen ausgewiesenen Hundestrand. Dort dürfen Hunde mitgeführt werden und auch ins Wasser. In anderen Bereichen ist das Mitführen von Hunden aus Rücksicht auf andere Besucherinnen und Besucher untersagt.
- Wo darf mein Hund im Gemeindegebiet frei laufen?
Außerhalb der geschlossenen Ortslage dürfen Hunde frei laufen. Voraussetzung ist, dass sie jederzeit abrufbar sind. Außerdem ist Rücksicht auf andere Personen, Tiere sowie auf die Brut- und Setzzeit zu nehmen. Bitte beachten Sie zusätzlich örtliche Sonderregelungen.
- Mein Hund wurde von einem anderen Hund gebissen, was kann ich tun?
Bitte melden Sie den Vorfall umgehend beim Ordnungsamt (z. B. bei Frau Lang unter Tel.: 05633 / 9899-18). Für die Bearbeitung werden folgende Angaben benötigt: Datum und Uhrzeit, Ort des Vorfalls sowie ggf. Fotos oder weitere Nachweise. Bitte halten Sie diese Informationen möglichst vollständig bereit. Meldungen sind wichtig, damit entsprechende Maßnahmen ergriffen werden können.
- Ein Hund läuft häufig unbeaufsichtigt herum – was kann ich tun?
Notieren Sie Datum und Uhrzeit der Beobachtung und fertigen Sie – wenn möglich – Fotos an. Diese Informationen können Sie dem Ordnungsamt (z. B. Frau Lang, Tel.: 05633 / 9899-18) übermitteln.
- Muss ich Hundekot beseitigen?
Ja. Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde unverzüglich zu beseitigen. Bitte nutzen Sie dafür geeignete Beutel und entsorgen Sie diese ordnungsgemäß. Die Beutel sind kostenlos in der Gemeindeverwaltung verfügbar
- Was passiert, wenn ich gegen die Leinenpflicht verstoße?
Verstöße gegen die Gefahrenabwehrverordnung können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und ein Bußgeld nach sich ziehen.
- Darf ich meinen Hund unbeaufsichtigt draußen lassen?
Nein. Hunde dürfen nicht unbeaufsichtigt frei herumlaufen. Sie müssen jederzeit unter Kontrolle der Halterin oder des Halters stehen.
- Bin ich verpflichtet, die Straße und den Gehweg zu reinigen?
Ja. Gemäß der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Diemelsee wird die Reinigungspflicht auf die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Besitzerinnen und Besitzer von bebauten und unbebauten Grundstücken übertragen, die an öffentliche Straßen angrenzen.
Fragen zum Thema Lärm
- Was kann ich tun, wenn mein Nachbar regelmäßig gegen die Ruhezeiten verstößt?
Bei wiederholten Ruhestörungen sollten Sie zunächst versuchen, das persönliche Gespräch zu suchen, um das Problem einvernehmlich zu klären.
Führt dies nicht zum Erfolg, empfiehlt es sich, ein sogenanntes Lärmprotokoll zu führen. Notieren Sie darin Datum, Uhrzeit, Dauer und Art der Störung (z. B. laute Musik oder Partys) sowie ggf. vorhandene Zeuginnen und Zeugen. Diese Angaben sind wichtig für die weitere Bearbeitung.
Bei anhaltenden oder wiederkehrenden Ruhestörungen können Sie sich an das Ordnungsamt, Frau Lang (Tel.: 05633/9899-18), wenden und das Lärmprotokoll vorlegen.
In akuten Fällen – insbesondere während der Nachtruhe (in der Regel von 22:00 bis 06:00 Uhr) – können Sie sich auch an die Polizei wenden.
Sollten die Störungen dauerhaft bestehen bleiben, können zudem zivilrechtliche Schritte in Betracht gezogen werden.
- Wann gilt die Nachtruhe?
Die Nachtruhe gilt in der Regel von 22:00 bis 06:00 Uhr. In dieser Zeit sind ruhestörende Tätigkeiten zu unterlassen.
Fragen zum Thema Straßenreinigung
- Was ist zu reinigen?
Zur Reinigung gehören insbesondere:
· die Fahrbahn (einschließlich Rad- und Mopedwege sowie Standspuren)
· Parkplätze und Parkstreifen
· Straßenrinnen und Einläufe (Gullys)
· Gehwege und Überwege
· Böschungen und Stützmauern
- In unserer Straße befindet sich nur ein Gehweg, wer ist zuständig?
Die Verpflichteten beider Straßenseiten bilden eine Reinigungsgemeinschaft.
In Jahren mit ungerader Endziffer sind die Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundstücke auf der Gehwegseite zuständig.
In Jahren mit gerader Endziffer sind die Eigentümerinnen und Eigentümer der gegenüberliegenden Straßenseite verantwortlich.
- Bin ich auch für den Winterdienst zuständig?
Ja. Die Reinigungspflicht umfasst auch den Winterdienst, also das Räumen und Streuen bei Schnee und Glätte.
- Wann muss geräumt und gestreut werden?
Die Verpflichtung gilt in der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr. Bei Schneefall oder Glätte ist der Gehweg unverzüglich zu räumen und bei Bedarf zu streuen.
- Bei uns gibt es keinen Gehweg – was muss ich räumen?
Wenn kein Gehweg vorhanden ist, gilt ein 1,50 Meter breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg. Dieser ist entsprechend zu räumen und zu streuen.
- Was passiert, wenn ich meiner Reinigungspflicht nicht nachkomme?
Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und ein Bußgeld nach sich ziehen. Zudem können Sie im Schadensfall haftbar gemacht werden.
- Was gilt, wenn ich im Urlaub oder krank bin?
Die Reinigungspflicht bleibt bestehen. Sie müssen in diesem Fall eine Vertretung organisieren (z. B. Nachbarn, Hausmeisterservice oder Angehörige).
- Gilt die Reinigungspflicht auch für unbebaute Grundstücke?
Ja. Die Pflicht besteht unabhängig davon, ob das Grundstück bebaut ist oder nicht.
Feueranmelden, Führerscheine und Angelscheine
Feueranmeldungen & Brauchtumsfeuer
Das Ordnungsamt ist zuständig für die Anmeldung und Prüfung von offenen Feuern wie Osterfeuern oder anderen Brauchtumsfeuern.
Dabei werden insbesondere Sicherheitsabstände, Brandschutzauflagen und die Abstimmung mit der Feuerwehr berücksichtigt.
Typische Aufgaben:
- Prüfung und Genehmigung von Feueranmeldungen
- Abstimmung mit der örtlichen Feuerwehr
- Festlegung von Sicherheitsauflagen
Kontakt Feueranmelden
Christina Wilke
Telefon: +49 (0)5633 989921
E-Mail: christina.wilke@diemelsee.de
- Muss ich ein Osterfeuer oder Brauchtumsfeuer anmelden?
Ja, alle offenen Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen müssen vorab bei der Gemeinde Diemelsee angemeldet werden.
- Welche Angaben werden für die Anmeldung benötigt?
In der Regel werden Angaben zur Person, zum genauen Ort, zum Zeitpunkt sowie zur Art und Größe des Feuers benötigt. Genauso wird ein Lageplan benötigt.
- Welche Sicherheitsauflagen gibt es?
Je nach Standort und Größe des Feuers können Auflagen wie Sicherheitsabstände, Absperrungen oder eine Brandwache erforderlich sein.
Führerscheinangelegenheiten
Einen EU-Kartenführerschein beantragen bei der Gemeinde Diemelsee.
Häufige Fragen
- Was brauche ich um einen EU-Kartenführerschein zu beantragen?
Alter Führerschein, Personalausweis, Passfoto
Das Passfoto muss in Papierform sein
- Wie viel kostet der Führerschein?
Kosten: 26,50€; diese müssen direkt beim Antrag bezahlt werden
- Wie lange braucht der Führerschein?
Dauer: ca. 2-3 Monate (vielleicht auch länger)
- Wie bekomme ich Bescheid, wenn der Führerschein da ist?
Durch einen Brief erhalten Sie die Nachricht, dass der Führerschein bei der Gemeinde abgeholt werden kann
Kontakt Führerschein und Angelscheine
Axel Wilke-Döbelt
Telefon: +49 (0)5633 989915
E-Mail: axel.wilke-doebelt@diemelsee.de
Angelscheine
Für das Angeln im Gebiet der Gemeinde Diemelsee ist ein gültiger Fischereischein erforderlich. Erlaubnischeine für den Diemelsee erhalten Sie bei der Tourist-Information in Heringhausen.
Häufige Fragen
- Was brauche ich um einen Fischereischein zu beantragen?
Prüfungszeugnis der bestandenen Fischerprüfung
Passfoto (Papierform)
Gültiger Personalausweis
- Was muss ich bei einem Jugendfischereischein beachten?
Er berechtigt nur zur Ausübung des Fischfangs unter Aufsicht einer volljährigen Person, die im Besitz eines gültigen Fischereischeins ist
- Wie viel kostet ein Fischereischein?
Jahresschein: 17,50€
5-Jahresschein: 45€
10-Jahresschein: 86€
Jahresschein (Jugend): 7,50€
5-Jahresschein (Jugend): 23 €
Ausländerfischereischein: 12,50€
- Wie lange ist der Ausländerfischereischein gültig?
3 Monate
- Was ist ein Sonderfischereischein?
Dieser Schein ist gedacht für Personen, die keine Fischereiprüfung machen können (zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen)
- Was muss ich bei einem Sonderfischereischein beachten?
Angeln ist nur in Begleitung einer volljährigen Person erlaubt
Diese muss einen gültigen Fischereischein haben