Beitragssätze in der Gemeinde Diemelsee
Die folgenden Beiträge werden gemäß den geltenden Satzungen der Gemeinde Diemelsee erhoben. Sie dienen der Finanzierung wichtiger Infrastrukturen wie Straßen, Abwasseranlagen und Wasserversorgung.
Bezeichnung | Abgabesatz für den Grundstückseigentümer | gültig ab | Gesetzliche Grundlage |
Erschließungsbeiträge | |||
Die Gemeinde beteiligt sich mit 10 % am beitragsfähigen Erschließungsaufwand. | 90% | 06.11.1987 | Erschließungsbeitragssatzung |
Abwasserbeiträge | |||
öffentliche Abwassersammelleitungen | 2,25 € / m² Veranlagungsfläche | 16.12.1994 | Entwässerungssatzung |
öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen | 1,61 € / m² bei erstmaligem Anschluss 0,71 € / m² bei Erneuerung | 16.12.1994 | Entwässerungssatzung |
Straßenbeiträge | |||
Anteil der Gemeinde an den Kosten richtet sich nach der Art der Straße: | |||
a) Straße mit überwiegend Anliegerverkehr: 25 % | 75% | 07.12.2001 | Straßenbeitragssatzung |
b) Straße mit überwiegend innerörtlichem Durchgangsverkehr: 50 % | 50% | 07.12.2001 | Straßenbeitragssatzung |
c) Straße mit überwiegend überörtlichem Durchgangsverkehr: 75 % | 25 % | 07.12.2001 | Straßenbeitragssatzung |
Wasserbeiträge | |||
Beitrag für die Schaffung der Wasserversorgungsanlage | 1,65 € / m² Veranlagungsfläche zzgl. 7% MwSt | 16.12.1994 | Wasserversorgungssatzung |