Beitragssätze in der Gemeinde Diemelsee

Die folgenden Beiträge werden gemäß den geltenden Satzungen der Gemeinde Diemelsee erhoben. Sie dienen der Finanzierung wichtiger Infrastrukturen wie Straßen, Abwasseranlagen und Wasserversorgung. 

 

BezeichnungAbgabesatz für den Grundstückseigentümergültig ab Gesetzliche Grundlage
Erschließungsbeiträge
Die Gemeinde beteiligt sich mit 10 % am beitragsfähigen Erschließungsaufwand.90%06.11.1987
Erschließungsbeitragssatzung
Abwasserbeiträge
öffentliche Abwassersammelleitungen2,25 € / m² Veranlagungsfläche16.12.1994Entwässerungssatzung
öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen1,61 € / m² bei erstmaligem Anschluss
0,71 € / m² bei Erneuerung
16.12.1994
Entwässerungssatzung
Straßenbeiträge
Anteil der Gemeinde an den Kosten richtet sich nach der Art der Straße:
a) Straße mit überwiegend Anliegerverkehr: 25 %75%07.12.2001Straßenbeitragssatzung
b) Straße mit überwiegend innerörtlichem Durchgangsverkehr: 50 %50%07.12.2001Straßenbeitragssatzung
c) Straße mit überwiegend überörtlichem Durchgangsverkehr: 75 %25 %07.12.2001Straßenbeitragssatzung
Wasserbeiträge
Beitrag für die Schaffung der Wasserversorgungsanlage1,65 € / m²
Veranlagungsfläche zzgl. 7% MwSt
16.12.1994
Wasserversorgungssatzung