Beiträge in der Gemeinde Diemelsee
Die Gemeinde Diemelsee erhebt verschiedene Beiträge zur Finanzierung öffentlicher Infrastrukturmaßnahmen.
Hierzu gehören insbesondere:
- Erschließungsmaßnahmen
- Straßenbau
- Abwasseranlagen
- Wasserversorgung
Die Beiträge werden auf Grundlage der jeweils gültigen Satzungen erhoben.
Beitragssätze in der Gemeinde Diemelsee
| Bezeichnung | Abgabesatz für den Grundstückseigentümer | gültig ab | Rechtsgrundlage |
| Erschließungsbeiträge | |||
| Die Gemeinde beteiligt sich mit 10 % am beitragsfähigen Erschließungsaufwand. | 90% | 06.11.1987 | Erschließungsbeitragssatzung |
| Abwasserbeiträge | |||
| öffentliche Abwassersammelleitungen | 2,25 € / m² Veranlagungsfläche | 16.12.1994 | Entwässerungssatzung |
| öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen | 1,61 € / m² bei erstmaligem Anschluss 0,71 € / m² bei Erneuerung | 16.12.1994 | Entwässerungssatzung |
| Straßenbeiträge | |||
| Anteil der Gemeinde an den Kosten richtet sich nach der Art der Straße: | |||
| a) Straße mit überwiegend Anliegerverkehr: 25 % | 75% | 07.12.2001 | Straßenbeitragssatzung |
| b) Straße mit überwiegend innerörtlichem Durchgangsverkehr: 50 % | 50% | 07.12.2001 | Straßenbeitragssatzung |
| c) Straße mit überwiegend überörtlichem Durchgangsverkehr: 75 % | 25 % | 07.12.2001 | Straßenbeitragssatzung |
| Wasserbeiträge | |||
| Beitrag für die Schaffung der Wasserversorgungsanlage | 1,65 € / m² Veranlagungsfläche zzgl. 7% MwSt | 16.12.1994 | Wasserversorgungssatzung |