Bekanntmachung zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz
Die Meldebehörde hat einmal jährlich die Einwohnerinnen und die Einwohner über die Möglichkeit der Einrichtung von Übermittlungssperren zu unterrichten.
Die Meldebehörde hat einmal jährlich die Einwohnerinnen und die Einwohner über die Möglichkeit der Einrichtung von Übermittlungssperren zu unterrichten.