Bundestagswahl 23. Februar 2025
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu der Bundestagswahl.
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An der Briefwahl können alle wahlberechtigten Personen teilnehmen.
Aufgrund der verkürzten Fristen für die Zulassung von Wahlvorschlägen können erst ab Ende Januar die Stimmzettel gedruckt werden; die Ausgabe von Briefwahlunterlagen ist damit faktisch erst im Februar (vermutlich ab 10. Februar 2025) möglich!
Online Wahlscheinantrag
Die Unterlagen (Wahlschein mit Briefwahlunterlagen) können alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Diemelsee mit einem Online-Wahlscheinantrag über das Internet beantragen.
>> Online-Wahlscheinbeantragung
Lediglich eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!
Die Beantragung von Briefwahl ist nur bis zum 21.02.2025 möglich.
Die Wahlbriefe müssen bis spätestens 23.02.2025, 18:00 Uhr in der Gemeindeverwaltun eingegangen oder abgegeben worden sein, damit sie in die Auszählung gelangen.
Das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht, trägt man selbst. Die Briefwahl sollte daher sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen durchgeführt und der Wahlbrief unmittelbar danach an die auf dem Umschlag abgedruckte Anschrift abgesandt oder dort abgegeben werden.
Die Briefwahlanträge können jedoch schon vorzeitig gestellt werden. Sie werden zunächst gesammelt und sobald alle Wahlunterlagen zur Verfügung stehen unmittelbar bearbeitet.