Friedhofswesen
Friedhöfe in der Gemeinde Diemelsee
Die Friedhöfe in der Gemeinde Diemelsee dienen nicht nur als letzte Ruhestätte, sondern sind zugleich Orte der Stille, der Erinnerung und der persönlichen Einkehr. Darüber hinaus bieten sie Raum für Begegnung und Besinnung in einer gepflegten, würdevollen Umgebung.
© Gemeinde DiemelseeDie Gemeinde Diemelsee unterhält mehrere kommunale Friedhöfe, die sich in den verschiedenen Ortsteilen befinden.
Friedhöfe befinden sich in den Ortsteilen Adorf, Benkhausen, Deisfeld, Flechtdorf, Giebringhausen, Heringhausen, Ottlar, Rhenegge, Schweinsbühl, Sudeck, Stormbruch, Vasbeck und Wirmighausen.
Gebühren, Ruhezeiten
Gebühren
- Reihengrabstätten (Erdeinzelgrab):
900,00 Euro - Wahlgrabstätten (Doppelgrab):
1.860,00 Euro - Urnenreihengrabstätten:
600,00 Euro - Urnenwahlgrabstätten:
1.140,00 Euro - Baumgrab (bis zu zwei Urnen):
1.470,00Euro - Urnenrasengrabstätte:
1.080,00 Euro - Erdrasengrab
1.000,00 Euro - Einebnung Urnenreihengrab:
280,00 Euro - Einebnung Urnenwahlgrab:
300,00 Euro - Einebnung Urenrasengrab-, Baumgrab-, Erdrasengrabstätte:
140,00 Euro - Einebnung Reihengrab-, Wahlgrabstätte (Einstellig):
310,00 Euro - Einebnung Doppelgrab:
420,00 Euro
Ruhezeiten
- 30 Jahre für Wahl-, Urnenrasen- und Baumgräbern
- 25 Jahre für Reihen- und Erdrasengräbern
Rechtsgrundlage (Satzung): Friedhofssatzung
Wenn´s Fragen gibt:
Rebekka Schiemann
Telefon: +49 (0)5633 989914
E-Mail: rebekka.schiemann@diemelsee.de
oder
Viktor Moor
Telefon: +49 (0)5633 989923
E-Mail: viktor.moor@diemelsee.de