Bin ich verpflichtet, die Straße und den Gehweg zu reinigen?

Ja. Gemäß der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Diemelsee wird die Reinigungspflicht auf die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Besitzerinnen und Besitzer von bebauten und unbebauten Grundstücken übertragen, die an öffentliche Straßen angrenzen.