Bei wiederholten Ruhestörungen sollten Sie zunächst versuchen, das persönliche Gespräch zu suchen, um das Problem einvernehmlich zu klären.
Führt dies nicht zum Erfolg, empfiehlt es sich, ein sogenanntes Lärmprotokoll zu führen. Notieren Sie darin Datum, Uhrzeit, Dauer und Art der Störung (z. B. laute Musik oder Partys) sowie ggf. vorhandene Zeuginnen und Zeugen. Diese Angaben sind wichtig für die weitere Bearbeitung.
Bei anhaltenden oder wiederkehrenden Ruhestörungen können Sie sich an das Ordnungsamt, Frau Lang (Tel.: 05633/9899-18), wenden und das Lärmprotokoll vorlegen.
In akuten Fällen – insbesondere während der Nachtruhe (in der Regel von 22:00 bis 06:00 Uhr) – können Sie sich auch an die Polizei wenden.
Sollten die Störungen dauerhaft bestehen bleiben, können zudem zivilrechtliche Schritte in Betracht gezogen werden.