Familien mit mindestens zwei kindergeldberechtigten Kindern
Alleinerziehende mit mindestens einem Kind
Beziehern von Arbeitslosengeld l mit mindestens einem Kind
Beziehern von Arbeitslosengeld ll mit mindestens einem Kind
Haushalten, die Grundsicherung oder Sozialhilfe erhalten- sofern mindestens ein Kind im Haushalt lebt