Welche Rechtsgrundlage gibt es?

Die Tätigkeit der Ortsgerichte basiert auf dem: Hessischen Ortsgerichtsgesetz (OGerG)

Darin ist geregelt:

  • Aufbau und Bestellung der Ortsgerichte
  • Aufgaben wie Beglaubigungen, Schätzungen und Nachlasssicherung
  • Zuständigkeiten innerhalb der Gemeinden

 

Die Schiedspersonen arbeiten auf Grundlage des: Hessischen Schiedsamtsgesetzes (HSchAG)

Darin geregelt sind:

  • Einrichtung der Schiedsämter in Gemeinden
  • Durchführung von Schlichtungsverfahren
  • Wahl und Bestellung der Schiedspersonen
  • Ablauf außergerichtlicher Streitbeilegung