Hundesteuermarke

  • Die erteilte Hundesteuermarke behält ihre Gültigkeit für die Dauer der Hundehaltung.
  • Die Hundehalterin oder der Hundehalter hat den gehaltenen Hund mit einer gültigen und sichtbaren Hundesteuermarke zu versehen.
  • bei Verlust der Hundesteuermarke wird gegen eine Gebühr eine Ersatzmarke von der Gemeinde ausgehändigt.
  • Endet eine Hundehaltung, so ist die Hundesteuermarke mit der Anzeige über die Beendigung innerhalb von zwei Wochen an die Gemeinde zurückzugeben.