Wie kann ich gegen den Gewerbesteuerbescheid Widerspruch einlegen?

Gegen den Gewerbesteuerbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindevorstand erhoben werden. Es kann nur Widerspruch gegen den Gewerbesteuerbescheid eingelegt werden. Ein Widerspruch gegen den Messbescheid muss beim zuständigen Finanzamt eingelegt werden.