Befreit ein Widerspruch gegen einen Gewerbesteuerbescheid von der Zahlungspflicht?

Nein, trotz Widerspruch gegen einen Gewerbesteuerbescheid bleibt die Zahlungspflicht bestehen und hat keine aufschiebende Wirkung.
Um eine Zahlung trotz Widerspruchs zu vermeiden, muss beim Finanzamt (für den Messbescheid) oder bei der Gemeinde (für den Gewerbesteuerbescheid) ein Antrag auf „Aussetzung der Vollziehung“ gestellt werden.