Wie lange ist das Nutzungsrecht und die Ruhefrist der verschiedenen Grabarten und kann es verlängert werden?

  • Reihengrabstätten, Nutzungsrecht und Ruhefrist 25 Jahre, nicht verlängerbar
  • Wahlgrabstätten, Nutzungsrecht 30 Jahre und Ruhefrist 25 Jahre, verlängerbar
  • Urnenreihengrabstätten, Nutzungsrecht und Ruhefrist 25 Jahre, nicht verlängerbar
  • Anonyme Urnenbeisetzungen, Nutzungsrecht und Ruhefrist 25 Jahre, nicht verlängerbar
  • Gemeinschaftliche Bestattungsanlage für totgeborene Kinder und Föten
  • Urnenrasengrabstätten, Nutzungsrecht 30 Jahre und Ruhefrist 25 Jahre, verlängerbar
  • Baumgrabstätten, Nutzungsrecht 30 Jahre und Ruhefrist 25 Jahre, verlängerbar
  • Erdrasengrabstätten, Nutzungsrecht 30 Jahre und Ruhefrist 25 Jahre, verlängerbar