Ich möchte eine Gaststätte betreiben, welche Unterlagen werden benötigt?

Wenn Sie eine Gaststätte betreiben und Alkohol ausschenken möchten, nehmen Sie bitte vorab Kontakt mit uns auf. Nach dem Hessischen Gaststättengesetz (HGastG) ist hierfür eine Erlaubnis erforderlich. Der Gaststättenbetrieb darf erst aufgenommen werden, wenn die Unterlagen vollständig geprüft und die persönliche Zuverlässigkeit befürwortet wurde. Anschließend ist gesetzlich vorgesehen, dass der Betrieb frühestens nach Ablauf von 6 Wochen aufgenommen werden darf.