Kann ich mein Gewerbe ruhen lassen?

Nein, ein Gewerbe kann nicht offiziell „ruhend“ gestellt werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, das Gewerbe abzumelden und zu einem späteren Zeitpunkt erneut anzumelden. Laufende Pflichten (z. B. gegenüber dem Finanzamt) sind dabei weiterhin zu beachten.