Ab wann gilt eine Wohnung als Zweitwohnung?

Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, die jemand neben seiner vorwiegend genutzten Wohnung im In- oder Ausland (Hauptwohnung) für seinen persönlichen Lebensbedarf oder den Lebensbedarf seiner Familienangehörigen oder Lebenspartnerin bzw. seines Lebenspartners innehat.