Wie hoch ist die Zweitwohnungssteuer?

Die Steuer bemisst sich nach dem jährlichen Mietwert der Wohnung. Als Mietwert gilt die übliche Jahresmiete für vergleichbare Räume hinsichtlich Art, Lage und Ausstattung. Grundlage ist der vom Gutachterausschuss ermittelte Mietwert unter Berücksichtigung der Wohnungsmerkmale.

Die Steuer beträgt jährlich 15 % des Mietwertes.