Steuerpflichtige sind verpflichtet, alle relevanten Angaben (z. B. Größe, Lage, Ausstattung, Nutzung sowie persönliche Daten) der Gemeinde mitzuteilen. Änderungen sind ebenfalls anzugeben.
Fehlende Angaben können zu einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nach Aktenlage führen.