Muss ich die Zweitwohnungssteuer auch zahlen, wenn ich meinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde Diemelsee habe?

Ja, grundsätzlich kann auch in diesem Fall Zweitwohnungssteuer anfallen. Entscheidend ist nicht der Wohnort des Hauptwohnsitzes, sondern ob zusätzlich eine weitere Wohnung als Zweitwohnung im Sinne der Satzung innegehabt wird. Jede weitere Wohnung, die neben dem Hauptwohnsitz zum Wohnen genutzt oder vorgehalten wird, kann steuerpflichtig sein.