Kann ich auch ein Fahrzeug abmelden, dass nicht im Landkreis zugelassen ist?

Ja, es können auch Fahrzeuge aus anderen Landkreisen/Bundesländern abgemeldet werden.
Wir benötigen die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie die Kennzeichenschilder (wenn vorderes und hinteres Kennzeichen vorhanden, auch beide Kennzeichenschilder).