Welche Bauvorhaben sind baugenehmigungsfrei oder baugenehmigungspflichtig?

   Hierzu gibt es detaillierte Vorschriften in der Hessischen Bauordnung (HBO) und der Anlage zu § 63 HBO. Da die Frage nicht pauschal beantwortet werden kann, empfehlen wir eine Kontaktaufnahme telefonisch oder per Mail zum Bauamt der Gemeinde Diemelsee ( bauamt@diemelsee.de ), Tel.: 05633/9899-16 Frau Linnekugel oder 05633/9899-19 Herr Lemberg oder zum Fachdienst (FD) Bauen des Landkreises Waldeck Frankenberg, Herr Döhler