Kommunalwahl 15. März 2026

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu der Kommunalwahl.

Am 15. März 2026 finden die nächsten allgemeinen Kommunalwahlen in Hessen statt. Hierunter fallen alle Gemeinde-, Ortsbeirats- und Kreiswahlen sowie die Ausländerbeiratswahl in Kommunen, in denen mehr als 1.000 ausländische Einwohnerinnen und Einwohner gemeldet sind.

 

Ansprechpartner für Fragen zur Organisation und Durchführung der jeweiligen Wahl ist der Gemeindewahlleiter bzw. das Wahlamt.

 

Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 1. April 2025 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen (GVBl.2025 Nr. 24) und der Elften Verordnung zur Änderung der Kommunalwahlordnung vom 10. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 25) wurden die für die Kommunalwahlen maßgeblichen Rechtsgrundlagen geändert.

Schwerpunkte der Änderungen sind:

  • Berechnung der Sitzzuteilung nach dem d’Hondtschen Höchstzahlverfahren
  • Gewährung des kommunalen Wahl- und Stimmrechts für wohnungslose Menschen
  • Streichung der Angabe von Privatadressen bei öffentlichen Bekanntmachungen von Bewerberinnen und Bewerber
  • Möglichkeit der Briefwahl bei Ausländerbeiratswahlen

 

Briefwahl

An der Briefwahl können alle wahlberechtigten Personen teilnehmen.
Die Beantragung der Briefwahl ist ab Mitte/Anfang Februar 2026 möglich.

 

Antragsmöglichkeiten

  • Online Wahlscheinantrag
    Ab Anfang/Mitte Februar können alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Diemelsee mit einem Online-Wahlscheinantrag die Unterlagen (Wahlschein mit Briefwahlunterlagen) beantragen.
    >> Online-Wahlscheinbeantragung
  • postalisch mit der Wahlbenachrichtigung
    Außerdem haben Sie die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über einen Antragsvordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung auf dem Postweg zu beantragen. Die Wahlbenachrichtigung wird allen Wahlberechtigten Anfang/Mitte Februar bis spätestens drei Wochen (= 22. Februar 2026) vor dem Wahltag zugestellt.

  • Formloser Antrag
    Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform oder elektronisch per E-Mail. In jedem Fall muss der Antragsteller seinen Namen, sein Geburtsdatum sowie seine komplette Wohnanschrift angeben.

  • Persönlich im Bürgerbüro
    In der Gemeindeverwaltung können Sie die Briefwahlunterlagen direkt vor Ort beantragen. Vermutlich ab 10. Februar 2026 können Sie die Unterlagen dann direkt mitnehmen und, wenn Sie wollen, gleich Ihre Stimme abgeben. Wahlkabinen und eine Urne stehen dafür bereit.

            Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nicht möglich!


Zu den Wahlergebnis der >> Gemeinde Diemelsee 

 

Weitere Informationen

Zur Datenschutzerklärung >> Datenschutzerklärung im Zusammenhang mit Ihrer papierlosen Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheins