Kommunalwahl 15. März 2026

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu der Kommunalwahl.

Briefwahl

An der Briefwahl können alle wahlberechtigten Personen teilnehmen.

Aufgrund der verkürzten Fristen für die Zulassung von Wahlvorschlägen können erst ab Ende Januar die Stimmzettel gedruckt werden; die Ausgabe von Briefwahlunterlagen ist damit faktisch erst im Februar (vermutlich ab 10. Februar 2026) möglich!

Die Briefwahlanträge können jedoch schon vorzeitig gestellt werden. Sie werden zunächst gesammelt und sobald alle Wahlunterlagen zur Verfügung stehen unmittelbar bearbeitet.

Antragsmöglichkeiten

  • Online Wahlscheinantrag
    Die Unterlagen (Wahlschein mit Briefwahlunterlagen) können alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Diemelsee mit einem Online-Wahlscheinantrag über das Internet beantragen.
    >> Online-Wahlscheinbeantragung

  • Wahlbenachrichtigung
    Außerdem haben Sie die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über einen Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigung auf dem Postweg zu beantragen. Die Wahlbenachrichtigung wird allen Wahlberechtigten bis spätestens drei Wochen (= 22. Februar 2026) vor dem Wahltag zugestellt.
  • Formloser Antrag
    Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform oder elektronisch per E-Mail. In jedem Fall muss der Antragsteller seinen Namen, sein Geburtsdatum sowie seine komplette Wohnanschrift angeben.
  • Persönlich im Bürgerbüro
    In der Gemeindeverwaltung können Sie die Briefwahlunterlagen direkt vor Ort beantragen. Vermutlich ab 10. Februar 2026 können Sie die Unterlagen dann direkt mitnehmen und, wenn Sie wollen, gleich Ihre Stimme abgeben. Wahlkabinen und eine Urne stehen dafür bereit.

Lediglich eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

Weitere Informationen

Zur Datenschutzerklärung >> Datenschutzerklärung im Zusammenhang mit Ihrer papierlosen Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheins