Steuern und Abgaben der Gemeinde Diemelsee
Die Gemeinde Diemelsee erhebt verschiedene kommunale Steuern und Abgaben auf Grundlage der jeweils gültigen Haushaltssatzung und kommunalen Satzungen.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu Hebesätzen, Steuerarten sowie weiterführende Hinweise zu Hundesteuer und Zweitwohnungssteuer.
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Steuerarten & Hebesätze
| Steuerart | Hebesatz | Gültig ab | Rechtsgundlage |
|---|---|---|---|
| Grundsteuer A | 400 % | 01.01.2025 | Haushaltssatzung |
| Grundsteuer B | 320 % | 01.01.2025 | Haushaltssatzung |
| Gewerbesteuer | 430 % | 01.01.2024 | Haushaltssatzung |
Grundsteuer
Die Grundsteuer wird für Grundstücke und Gebäude erhoben.
Dabei wird unterschieden zwischen:
- Grundsteuer A
für land- und forstwirtschaftliche Flächen - Grundsteuer B
für bebaute und bebaubare Grundstücke
Die Höhe der Steuer richtet sich unter anderem nach dem Messbetrag und dem festgelegten Hebesatz der Gemeinde.
Zweitwohnungssteuer
Die Gemeinde Diemelsee erhebt eine Zweitwohnungssteuer für das Innehaben einer weiteren Wohnung im Gemeindegebiet.
Die Steuer betrifft insbesondere:
- Ferienwohnungen
- Zweitwohnsitze
- Nebenwohnungen
Grundlage der Erhebung ist die Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Diemelsee.
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer wird für Gewerbebetriebe erhoben.
Grundlage für die Berechnung ist der Gewerbesteuermessbetrag, der vom Finanzamt festgesetzt wird. Die Gemeinde Diemelsee erhebt darauf den geltenden Hebesatz.
Hundesteuer
Für das Halten von Hunden im Gemeindegebiet wird eine Hundesteuer erhoben.
Die Hundesteuer dient unter anderem der Finanzierung kommunaler Aufgaben und ist in der Hundesteuersatzung geregelt.
Bitte beachten Sie:
- Hunde müssen angemeldet werden
- Änderungen oder Abmeldungen sind der Gemeinde mitzuteilen
- für bestimmte Hunde können besondere Regelungen gelten
Weitere Informationen finden Sie in der Hundesteuersatzung.
Satzungen & Downloads
Haushaltssatzung
Hundesteuersatzung
Zweitwohnungssteuersatzung
Häufige Fragen zu den Gewerbesteuern
- Wer zahlt Gewerbesteuer?Gewerbesteuerpflichtig sind grundsätzlich alle gewerblichen Unternehmen, die in Deutschland ansässig sind. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein jährlicher Freibetrag von 24.500 EURO des Gewerbeertrags. Wird dieser Gewinn nicht überschritten, fällt keine Gewerbesteuer an.
- Wann muss man eine Gewerbesteuererklärung abgeben?Unternehmer sind verpflichtet, eine elektronische Gewerbesteuererklärung beim Finanzamt einzureichen, sofern sie nicht als Kleinunternehmer von der Pflicht befreit sind.
- Muss ein Kleingewerbe / Kleinunternehmer Gewerbesteuer zahlen?Auch ein Kleingewerbe ist grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig, zahlt aber in der Regel keine Gewerbesteuer, da der Gewinn meist unter dem jährlichen Freibetrag von 24.500 EURO liegt.
- Wie berechnet sich die Gewerbesteuer?Vom zuständigen Finanzamt festgesetzter Gewerbesteuermessbetrag x dem individuellen Hebesatz der Gemeinde.
- Was ist der Gewerbesteuerhebesatz?Der Hebesatz wird von der Gemeinde festgelegt und bestimmt die Höhe der Steuer.
- Wie hoch ist der derzeitige Hebesatz zur Gewerbesteuer?Der Hebesatz zur Gewerbesteuer der Gemeinde Diemelsee liegt derzeit bei 430 %.
- Wann ist die Gewerbesteuer fällig?Gewerbesteuervorauszahlungen sind quartalsweise zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu leisten.
- Wie kann ich gegen den Gewerbesteuerbescheid Widerspruch einlegen?Gegen den Gewerbesteuerbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindevorstand erhoben werden. Es kann nur Widerspruch gegen den Gewerbesteuerbescheid eingelegt werden. Ein Widerspruch gegen den Messbescheid muss beim zuständigen Finanzamt eingelegt werden.
- Warum wird ein Widerspruch gegen den Gewerbesteuermessbetrag an das zuständige Finanzamt gerichtet und nicht an die Gemeinde?Die Gemeinde ist an die im Steuermessbescheid des Finanzamts getroffene Entscheidung und somit an den Gewerbesteuermessbetrag, gebunden.
- Befreit ein Widerspruch gegen einen Gewerbesteuerbescheid von der Zahlungspflicht?Nein, trotz Widerspruch gegen einen Gewerbesteuerbescheid bleibt die Zahlungspflicht bestehen und hat keine aufschiebende Wirkung. Um eine Zahlung trotz Widerspruchs zu vermeiden, muss beim Finanzamt (für den Messbescheid) oder bei der Gemeinde (für den Gewerbesteuerbescheid) ein Antrag auf „Aussetzung der Vollziehung“ gestellt werden.
Häufige Fragen zu der Zweitwohnsteuer
- Besteht in der Gemeinde Diemelsee eine Zweitwohnungssteuerpflicht?
Ja, die Gemeinde Diemelsee erhebt eine Zweitwohnungssteuer gemäß ihrer gültigen Satzung.
- Ab wann gilt eine Wohnung als Zweitwohnung?
Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, die jemand neben seiner vorwiegend genutzten Wohnung im In- oder Ausland (Hauptwohnung) für seinen persönlichen Lebensbedarf oder den Lebensbedarf seiner Familienangehörigen oder Lebenspartnerin bzw. seines Lebenspartners innehat.
- Wie hoch ist die Zweitwohnungssteuer?
Die Steuer bemisst sich nach dem jährlichen Mietwert der Wohnung. Als Mietwert gilt die übliche Jahresmiete für vergleichbare Räume hinsichtlich Art, Lage und Ausstattung. Grundlage ist der vom Gutachterausschuss ermittelte Mietwert unter Berücksichtigung der Wohnungsmerkmale.
Die Steuer beträgt jährlich 15 % des Mietwertes.
- Gibt es Ausnahmen oder Befreiungen (z. B. aus beruflichen Gründen)?
Steuerfrei ist, wer als verheiratete oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Person, die nicht dauerhaft von der Familie oder dem Partner getrennt lebt, eine Zweitwohnung im Gemeindegebiet innehat, wenn eine Nutzung der Hauptwohnung am Arbeitsort nicht zumutbar ist.
Eine Steuerermäßigung ist möglich, wenn nachgewiesen wird, dass die Zweitwohnung nur für Zeiträume bis zu zwei Monaten im Kalenderjahr genutzt werden kann. In diesem Fall ermäßigt sich die Steuer auf 50 % der Jahressteuer.
- Muss ich die Zweitwohnung selbst melden oder passiert das automatisch?
Die Zweitwohnung ist grundsätzlich innerhalb eines Monats selbst bei der Gemeinde zu melden. Eine automatische Erfassung erfolgt nicht.
- Was passiert, wenn ich die Zweitwohnung nicht angebe?
Steuerpflichtige sind verpflichtet, alle relevanten Angaben (z. B. Größe, Lage, Ausstattung, Nutzung sowie persönliche Daten) der Gemeinde mitzuteilen. Änderungen sind ebenfalls anzugeben.
Fehlende Angaben können zu einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nach Aktenlage führen.
- Was muss ich tun, wenn ich die Zweitwohnung aufgebe?
Die Aufgabe der Zweitwohnung ist der Gemeinde innerhalb eines Monats anzuzeigen.
- Muss ich auch zahlen, wenn ich die Wohnung nur gelegentlich nutze?
Ja. Entscheidend ist nicht die Häufigkeit der Nutzung, sondern dass die Wohnung als weitere Wohnmöglichkeit neben der Hauptwohnung vorgehalten wird.
- Kann ich gegen den Bescheid Widerspruch einlegen?
Ja. Gegen den Zweitwohnungssteuerbescheid kann innerhalb der gesetzlichen Frist bei der Gemeinde Diemelsee schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.
- Wann entsteht oder endet die Zweitwohnungssteuer?
Die Steuerpflicht entsteht am ersten Tag des folgenden Kalendervierteljahres, in dem die Voraussetzungen erfüllt sind. Sie endet mit Ablauf des Kalendervierteljahres, in dem die Zweitwohnung aufgegeben wird.
- Wann ist die Zweitwohnungssteuer zu zahlen?
Die Steuer ist in vierteljährlichen Teilbeträgen jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines Jahres fällig.
- Muss ich die Zweitwohnungssteuer auch zahlen, wenn ich die Wohnung nur vermiete?
Das hängt davon ab, ob du die Wohnung selbst als Zweitwohnung innehast. Wenn sie ausschließlich vermietet ist und dir nicht zur eigenen Nutzung zur Verfügung steht, besteht in der Regel keine Steuerpflicht.
- Kann die Zweitwohnungssteuer rückwirkend festgesetzt werden?
Ja, wenn eine Zweitwohnung nicht rechtzeitig gemeldet wurde, kann die Steuer rückwirkend festgesetzt und nachgefordert werden.
- Wie erfährt die Gemeinde von einer Zweitwohnung?
In der Regel durch die Anmeldung im Melderegister, durch Eigenerklärungen oder im Rahmen von Datenabgleichen.
- Muss ich die Zweitwohnungssteuer auch zahlen, wenn ich meinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde Diemelsee habe?
Ja, grundsätzlich kann auch in diesem Fall Zweitwohnungssteuer anfallen. Entscheidend ist nicht der Wohnort des Hauptwohnsitzes, sondern ob zusätzlich eine weitere Wohnung als Zweitwohnung im Sinne der Satzung innegehabt wird. Jede weitere Wohnung, die neben dem Hauptwohnsitz zum Wohnen genutzt oder vorgehalten wird, kann steuerpflichtig sein.
- Muss ich Zweitwohnungssteuer zahlen, wenn sich meine zweite Wohnung im selben Gebäude wie meine Hauptwohnung befindet?
Ja, auch in diesem Fall kann Zweitwohnungssteuer anfallen. Entscheidend ist nicht, ob sich die Wohnungen in einem oder in unterschiedlichen Gebäuden befinden, sondern ob es sich um zwei getrennte Wohnmöglichkeiten handelt, die neben der Hauptwohnung zur Nutzung bereitstehen. Wenn eine weitere abgeschlossene Wohnung im selben Gebäude vorhanden ist, kann diese als Zweitwohnung gelten.
- Wer ist bei mehreren Personen steuerpflichtig?
Sind mehrere Personen gemeinschaftlich Inhaber einer Zweitwohnung, so sind sie Gesamtschuldner der Zweitwohnungssteuer.
Häufige Fragen zu der Hundesteuer
- Welche Unterlagen werden zur Anmeldung eines Hundes benötigt?
- Ausgefüllter Anmeldebogen zur Hundesteuer (online oder Gemeindeverwaltung).
- Vorlage Heimtierausweis/Hundepass zum Nachweis über die Rassezugehörigkeit.
- Bei Mischlingen und einigen Kreuzungen verschiedener Hunderassen wird ein Foto des Hundes angefordert.
- Wann ist ein Hund anzumelden?
- Der Hundehalter ist verpflichtet einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme anzumelden.
- Ein Hund der durch Geburt von einer gehaltenen Hündin zugewachsen ist, ist innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, anzumelden.
- Wird bei Zuzug in die Gemeinde Diemelsee mein Hund automatisch durch das Meldeamt umgemeldet?
Nein, die Anmeldung zur Hundesteuer muss innerhalb von zwei Wochen nach Zuzug durch den Hundehalter erfolgen. Die Abmeldung am ehemaligen Wohnort ist zusätzlich vorzunehmen.
- Steuerbescheid Hundesteuer
Der Steuerbescheid zur Hundesteuer gilt bis zur Erteilung eines geänderten Bescheides und wird nicht jährlich verschickt.
- Hundesteuermarke
- Die erteilte Hundesteuermarke behält ihre Gültigkeit für die Dauer der Hundehaltung.
- Die Hundehalterin oder der Hundehalter hat den gehaltenen Hund mit einer gültigen und sichtbaren Hundesteuermarke zu versehen.
- bei Verlust der Hundesteuermarke wird gegen eine Gebühr eine Ersatzmarke von der Gemeinde ausgehändigt.
- Endet eine Hundehaltung, so ist die Hundesteuermarke mit der Anzeige über die Beendigung innerhalb von zwei Wochen an die Gemeinde zurückzugeben.
- Wie hoch ist die Hundesteuer in der Gemeinde Diemelsee?
- Die Steuer für den ersten Hund beträgt jährlich 72,00 EURO.
- Die Steuer für den zweiten Hund beträgt jährlich 108,00 EURO.
- Die Steuer für jeden dritten und jeden weiteren Hund beträgt jährlich 132,00 EURO.
- Die Steuer für einen gefährlichen Hund beträgt jährlich 456,00 EURO.
- Bedeutung „Gefährlicher Hund“
Als gefährliche Hunde gelten Hunde der Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden, deren Gefährlichkeit nach
§ 2 Abs. 1 Satz 2 der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden vom 22.01.2003 (GVBI. I S. 54) in der jeweils gültigen Fassung vermutet wird, oder die nach § 2 Abs. 2 der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden vom 22.01.2003 (GVBI. I S. 54) in der jeweils gültigen Fassung gefährlich sind - Gibt es Steuerbefreiungen der Hundesteuer in der Gemeinde Diemelsee?Steuerbefreiungen können auf Antrag gewährt werden. Die Voraussetzungen hierfür sind den §§ 6 und 7 der derzeit gültigen Hundesteuersatzung vom 15.11.2021 zu entnehmen.
Kontakt der Ämter
Hunde-, Gewerbe- & Zweitwohnsteuer
Larissa Lang
Telefon: +49 (0)5633 989918
E-Mail: larissa.lang@diemelsee.de
Grundsteuer