Ortsvorsteher & Ortsbeiräte der Gemeinde Diemelsee
Ortsbeiräte
Die Mitglieder des Ortsbeirats werden von den Bürgern des Ortsbezirks gleichzeitig mit den Gemeindevertretern für die Wahlzeit der Gemeindevertretung gewählt.
Die Mitglieder des Ortsbeirats sind ehrenamtlich Tätige.
Der Ortsbeirat ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, zu hören, insbesondere zum Entwurf des Haushaltsplans. Er hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk angehen. Er hat zu denjenigen Fragen Stellung zu nehmen, die ihm von der Gemeindevertretung oder vom Gemeindevorstand vorgelegt werden.
Die neu gewählten Ortsvorsteher und Ortsbeiräte
>> hier zum downloaden
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Diemelsee besteht aus dem hauptamtlichen Bürgermeister Volker Becker sowie fünf ehrenamtlichen Beigeordneten.
Ausschüsse:
In der Gemeinde Diemelsee sind folgende Ausschüsse gebildet:
Der Gemeindevorstand ist die Verwaltungsbehörde der Gemeinde. Er besorgt nach den Beschlüssen der Gemeindevertretung im Rahmen der bereitgestellten Mittel die laufende Verwaltung der Gemeinde. Er hat insbesondere
Die Gemeindevertreter werden für fünf Jahre gewählt (Wahlzeit).
Die Gemeindevertretung überwacht die gesamte Verwaltung der Gemeinde und die Geschäftsführung des Gemeindevorstands, insbesondere die Verwendung der Gemeindeeinnahmen. Sie kann zu diesem Zweck in bestimmten Angelegenheiten vom Gemeindevorstand in dessen Amtsräumen Einsicht in die Akten durch einen von ihr gebildeten oder bestimmten Ausschuss fordern.
Die Gemeindevertretung kann zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse Ausschüsse aus ihrer Mitte bilden und Aufgaben, Mitgliederzahl und Besetzung der Ausschüsse bestimmen. Ein Finanzausschuss ist zu bilden. Die Gemeindevertretung kann unbeschadet des § 51 bestimmte Angelegenheiten oder bestimmte Arten von Angelegenheiten den Ausschüssen widerruflich zur endgültigen Beschlussfassung übertragen. Die Ausschüsse haben über ihre Tätigkeit in der Gemeindevertretung Bericht zu erstatten. Die Gemeindevertretung kann jederzeit Ausschüsse auflösen und neu bilden.
Die Gemeindevertretung kann zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse Ausschüsse aus ihrer Mitte bilden und Aufgaben, Mitgliederzahl und Besetzung der Ausschüsse bestimmen. Ein Finanzausschuss ist zu bilden. Die Gemeindevertretung kann unbeschadet des § 51 bestimmte Angelegenheiten oder bestimmte Arten von Angelegenheiten den Ausschüssen widerruflich zur endgültigen Beschlussfassung übertragen. Die Ausschüsse haben über ihre Tätigkeit in der Gemeindevertretung Bericht zu erstatten. Die Gemeindevertretung kann jederzeit Ausschüsse auflösen und neu bilden.
Haupt- und Finanzausschuss, Sport, Kultur, Soziales
Jörg Weidemann (CDU)
Sonja Witsch (SPD)
Angela Stöcker (CDU)
Klaus Bangert (FWG)
Manuel Stöcker (FDP)
Ausschuss für Bauen, Wirtschaft und Fremdenverkehr
Martin Tepel (SPD)
Karl-Heinz Heinemann (SPD)
Frank Bemmann (CDU)
Horst Wilke (FWG)
Jan-Christoph Meier (FDP)
Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten und Umwelt
Jutta Franke (SPD)
Daniel Gottschalk (CDU)
Carsten Becker (CDU)
Christoph Preising (FWG)
Christian Pohlmann (FDP)