Kann ich mein Gewerbe ruhen lassen?

Nein, ein Gewerbe kann nicht offiziell „ruhend“ gestellt werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, das Gewerbe abzumelden und zu einem späteren Zeitpunkt erneut anzumelden. Laufende Pflichten (z. B. gegenüber dem Finanzamt) sind dabei weiterhin zu beachten.

Muss ein Kleingewerbe angemeldet werden?

Ja, ein Kleingewerbe muss grundsätzlich angemeldet werden. Der Begriff beschreibt lediglich die Größe des Unternehmens, nicht jedoch eine eigene Rechtsform. Entscheidend ist, dass eine selbstständige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Die Kleinunternehmerregelung betrifft ausschließlich steuerliche Aspekte und ersetzt die Gewerbeanmeldung nicht.

Wie viel kostet eine Gaststättenerlaubnis?

Für die Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit fallen Verwaltungsgebühren in Höhe von 120,00 Euro an. Zusätzlich entstehen – sofern noch nicht erfolgt – Gebühren für die Gewerbeanmeldung sowie die Empfangsbescheinigung.

Ich möchte eine Gaststätte betreiben, welche Unterlagen werden benötigt?

Wenn Sie eine Gaststätte betreiben und Alkohol ausschenken möchten, nehmen Sie bitte vorab Kontakt mit uns auf. Nach dem Hessischen Gaststättengesetz (HGastG) ist hierfür eine Erlaubnis erforderlich. Der Gaststättenbetrieb darf erst aufgenommen werden, wenn die Unterlagen vollständig geprüft und die persönliche Zuverlässigkeit befürwortet wurde. Anschließend ist gesetzlich vorgesehen, dass der Betrieb frühestens nach Ablauf von …

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Was kostet eine Gewerbean-, um- oder abmeldung?

Die Erstattung einer Gewerbeanzeige gemäß §14 GewO ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 28,00 Euro. Für die schriftliche Bestätigung (Empfangsbescheinigung) fällt zusätzlich eine Gebühr von 8,00 Euro an.