Wie weise ich eine Zahlung nach?

Eine Zahlung weisen Sie am besten durch einen Kontoauszug (bei Überweisung/Lastschrift) oder eine Quittung/Kassenbon (bei Barzahlung) nach. Dieser Beleg muss den Zahlungsbetrag, das Datum, den Empfänger sowie den Auftraggeber enthalten. Im Online-Banking reicht ein PDF-Auszug oder Screenshot.

Kann ich eine Ratenzahlung vereinbaren?

Bei finanziellen Engpässen können Bürger Ratenzahlungspläne für offene Forderungen (z.B. Steuern, Abgaben) per formlosen schriftlichen Antrag oder Stundungsantrag beantragen.

Was passiert bei einer Vollstreckung?

Wenn auf Mahnungen nicht reagiert wird, kann die Gemeindekasse als Vollstreckungsbehörde Vollstreckungsmaßnahmen z.B. in Form von Konten- oder Lohnpfändung sowie Zwangsversteigerungsmaßnahmen einleiten.

Ich habe eine Mahnung erhalten, was kann ich tun?

Wenn Sie eine Mahnung erhalten haben, prüfen Sie sofort die Forderung auf Richtigkeit. Bei Berechtigung sollten Sie den Betrag umgehend, idealerweise innerhalb der gesetzten Frist, überweisen, um höhere Kosten (Vollstreckungskosten) zu vermeiden. Ist die Forderung unberechtigt, widersprechen Sie schriftlich oder rufen Sie uns an. Ignorieren Sie Mahnungen nicht.