In unserer Straße befindet sich nur ein Gehweg, wer ist zuständig?

Die Verpflichteten beider Straßenseiten bilden eine Reinigungsgemeinschaft.   In Jahren mit ungerader Endziffer sind die Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundstücke auf der Gehwegseite zuständig.   In Jahren mit gerader Endziffer sind die Eigentümerinnen und Eigentümer der gegenüberliegenden Straßenseite verantwortlich.  

Was ist zu reinigen?

Zur Reinigung gehören insbesondere: ·         die Fahrbahn (einschließlich Rad- und Mopedwege sowie Standspuren) ·         Parkplätze und Parkstreifen ·         Straßenrinnen und Einläufe (Gullys) ·         Gehwege und Überwege ·         Böschungen und Stützmauern