Warum habe ich eine Mahngebühr erhalten?
Dies geschieht, wenn Forderungen (z. B. Steuern, Gebühren) nicht fristgerecht beglichen wurden.
Dies geschieht, wenn Forderungen (z. B. Steuern, Gebühren) nicht fristgerecht beglichen wurden.
Bei finanziellen Engpässen können Bürger Ratenzahlungspläne für offene Forderungen (z.B. Steuern, Abgaben) per formlosen schriftlichen Antrag oder Stundungsantrag beantragen.
Die Gemeindekasse bietet Überweisung, Barzahlung und EC-Kartenzahlungen vor Ort oder Lastschrift an.
Wenn auf Mahnungen nicht reagiert wird, kann die Gemeindekasse als Vollstreckungsbehörde Vollstreckungsmaßnahmen z.B. in Form von Konten- oder Lohnpfändung sowie Zwangsversteigerungsmaßnahmen einleiten.
Die Gebühren richten sich nach der hessischen Verwaltungsvollstreckungskostenordnung (HessVwVKostO).
Wenn Sie eine Mahnung erhalten haben, prüfen Sie sofort die Forderung auf Richtigkeit. Bei Berechtigung sollten Sie den Betrag umgehend, idealerweise innerhalb der gesetzten Frist, überweisen, um höhere Kosten (Vollstreckungskosten) zu vermeiden. Ist die Forderung unberechtigt, widersprechen Sie schriftlich oder rufen Sie uns an. Ignorieren Sie Mahnungen nicht.
Um eine SEPA-Lastschrift einzurichten, erteilen Sie der Gemeindekasse ein unterschriebenes Mandat (Papier oder digital) mit IBAN und BIC.
Auf dem Gebührenbescheid. Es ist wichtig, das Kassenzeichen anzugeben.