Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025
Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl wird vom 03. bis 07.02.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. (mehr …)
Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz
Die Meldebehörde hat einmal jährlich die Einwohnerinnen und die Einwohner über die Möglichkeit der Einrichtung von Übermittlungssperren zu unterrichten. (mehr …)