Muss ich Hundekot beseitigen?

Ja. Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde unverzüglich zu beseitigen. Bitte nutzen Sie dafür geeignete Beutel und entsorgen Sie diese ordnungsgemäß. Die Beutel sind kostenlos in der Gemeindeverwaltung verfügbar

Mein Hund wurde von einem anderen Hund gebissen, was kann ich tun?

Bitte melden Sie den Vorfall umgehend beim Ordnungsamt (z. B. bei Frau Lang unter Tel.: 05633 / 9899-18). Für die Bearbeitung werden folgende Angaben benötigt: Datum und Uhrzeit, Ort des Vorfalls sowie ggf. Fotos oder weitere Nachweise. Bitte halten Sie diese Informationen möglichst vollständig bereit. Meldungen sind wichtig, damit entsprechende Maßnahmen ergriffen werden können.

Wo darf mein Hund im Gemeindegebiet frei laufen?

Außerhalb der geschlossenen Ortslage dürfen Hunde frei laufen. Voraussetzung ist, dass sie jederzeit abrufbar sind. Außerdem ist Rücksicht auf andere Personen, Tiere sowie auf die Brut- und Setzzeit zu nehmen. Bitte beachten Sie zusätzlich örtliche Sonderregelungen.

Darf ich meinen Hund mit an den Diemelsee nehmen?

Hunde dürfen nicht auf die öffentlichen Liegeflächen mitgenommen werden. Im Bereich des „Uferrandwegs“ gilt Leinenpflicht. Auf der Stormbrucher Seite gibt es einen ausgewiesenen Hundestrand. Dort dürfen Hunde mitgeführt werden und auch ins Wasser. In anderen Bereichen ist das Mitführen von Hunden aus Rücksicht auf andere Besucherinnen und Besucher untersagt.

Wie lang dürfen Hundeleinen sein?

Die zulässige Höchstlänge für Hundeleinen beträgt 2 Meter. Bei Leinen mit selbstständiger Aufrolleinrichtung (z. B. Flexileinen) sind maximal 10 Meter erlaubt.