Was passiert, wenn ich gegen die Leinenpflicht verstoße?
Verstöße gegen die Gefahrenabwehrverordnung können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und ein Bußgeld nach sich ziehen.
Verstöße gegen die Gefahrenabwehrverordnung können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und ein Bußgeld nach sich ziehen.
Ja. Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde unverzüglich zu beseitigen. Bitte nutzen Sie dafür geeignete Beutel und entsorgen Sie diese ordnungsgemäß. Die Beutel sind kostenlos in der Gemeindeverwaltung verfügbar
Notieren Sie Datum und Uhrzeit der Beobachtung und fertigen Sie – wenn möglich – Fotos an. Diese Informationen können Sie dem Ordnungsamt (z. B. Frau Lang, Tel.: 05633 / 9899-18) übermitteln.
Bitte melden Sie den Vorfall umgehend beim Ordnungsamt (z. B. bei Frau Lang unter Tel.: 05633 / 9899-18). Für die Bearbeitung werden folgende Angaben benötigt: Datum und Uhrzeit, Ort des Vorfalls sowie ggf. Fotos oder weitere Nachweise. Bitte halten Sie diese Informationen möglichst vollständig bereit. Meldungen sind wichtig, damit entsprechende Maßnahmen ergriffen werden können.
Außerhalb der geschlossenen Ortslage dürfen Hunde frei laufen. Voraussetzung ist, dass sie jederzeit abrufbar sind. Außerdem ist Rücksicht auf andere Personen, Tiere sowie auf die Brut- und Setzzeit zu nehmen. Bitte beachten Sie zusätzlich örtliche Sonderregelungen.
Hunde dürfen nicht auf die öffentlichen Liegeflächen mitgenommen werden. Im Bereich des „Uferrandwegs“ gilt Leinenpflicht. Auf der Stormbrucher Seite gibt es einen ausgewiesenen Hundestrand. Dort dürfen Hunde mitgeführt werden und auch ins Wasser. In anderen Bereichen ist das Mitführen von Hunden aus Rücksicht auf andere Besucherinnen und Besucher untersagt.
Nein. Hunde sind von Liegewiesen, Anpflanzungen aller Art, Weihern, Planschbecken sowie von Kinder- und Ballspielplätzen fernzuhalten
Die zulässige Höchstlänge für Hundeleinen beträgt 2 Meter. Bei Leinen mit selbstständiger Aufrolleinrichtung (z. B. Flexileinen) sind maximal 10 Meter erlaubt.
Ja. Gemäß § 7 der aktuell gültigen Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Diemelsee sind Hunde auf öffentlichen Straßen und Gehwegen innerhalb der geschlossenen Ortslage, in öffentlichen Anlagen sowie in Gaststätten an der Leine zu führen.
Telefonisch oder über den Link Mängelmelder https://gemeinde-diemelsee.de/maengel-melden/