Können die Bebauungspläne und der Flächennutzungsplan der Gemeinde Diemelsee öffentlich eingesehen werden?
Ja, Sie finden sie unter folgendem Link: https://www.gdi-nordhessen.de/de/blp_diemelsee.html
Ja, Sie finden sie unter folgendem Link: https://www.gdi-nordhessen.de/de/blp_diemelsee.html
Ja, Sie finden diese auf der Homepage der Gemeinde Diemelsee: https://gemeinde-diemelsee.de/baugebiete/
Hierzu gibt es detaillierte Vorschriften in der Hessischen Bauordnung (HBO) und der Anlage zu § 63 HBO. Da die Frage nicht pauschal beantwortet werden kann, empfehlen wir eine Kontaktaufnahme telefonisch oder per Mail zum Bauamt der Gemeinde Diemelsee ( bauamt@diemelsee.de ), Tel.: 05633/9899-16 Frau Linnekugel oder 05633/9899-19 Herr Lemberg oder zum Fachdienst (FD) Bauen …
Landkreis Waldeck-Frankenberg, FD Bauen, Herr Christian Döhler, Südring 2, 34497 KorbachE-Mail: christian.doehler@lkwafkb.deTelefon: 05631/954-1543
Lothar Lemberg, Dipl.-Ing., Tel.: 05633/9899-19, E-Mail: lothar.lemberg@diemelsee.de zuständig für gemeindliche Bauvorhaben, Erschließung von Grundstücken – Anke Linnekugel, Tel.: 05633/9899-16, E-Mail: anke.linnekugel@diemelsee.de zuständig für private Bauvorhaben, Bauleitplanung, Grundstücksangelegenheiten
Ja, es können auch Fahrzeuge aus anderen Landkreisen/Bundesländern abgemeldet werden.Wir benötigen die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie die Kennzeichenschilder (wenn vorderes und hinteres Kennzeichen vorhanden, auch beide Kennzeichenschilder).
Die Gebühr für die einfache Abmeldung eines KFZ beträgt 17,10 Euro.Bei Reservierung des Kennzeichens (nur auf dasselbe Fahrzeug und denselben Halter möglich) 19,70 Euro.
Für die Abmeldung eines Fahrzeuges benötigen wir die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sowie die Kennzeichenschilder (wenn vorderes und hinteres Kennzeichen vorhanden, auch beide Kennzeichenschilder).
Ja, mit einer Vollmacht der um- oder anzumeldenden Person können Sie eine andere Person an-/ummelden.Außerdem muss das Ausweisdokumente, wenn vorhanden auch der Reisepass, der an-/umzumeldenden Person sowie bei Bezug einer Mietwohnung die ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung zur An-/Ummeldung mitgebracht werden. Die bevollmächtigte Person muss sich ebenfalls ausweisen können.
Das Formular der Wohnungsgeberbestätigung finden Sie auf unserer Homepage: https://gemeinde-diemelsee.de/wp-content/uploads/2026/05/Wohnungsgeberbestaetigung_BMG_.pdfDieses dann bitte komplett ausgefüllt und von Ihrem Wohnungsgeber unterschrieben mit zur An-/Ummeldung bringen.