Welche Bauvorhaben sind baugenehmigungsfrei oder baugenehmigungspflichtig?

   Hierzu gibt es detaillierte Vorschriften in der Hessischen Bauordnung (HBO) und der Anlage zu § 63 HBO. Da die Frage nicht pauschal beantwortet werden kann, empfehlen wir eine Kontaktaufnahme telefonisch oder per Mail zum Bauamt der Gemeinde Diemelsee ( bauamt@diemelsee.de ), Tel.: 05633/9899-16 Frau Linnekugel oder 05633/9899-19 Herr Lemberg oder zum Fachdienst (FD) Bauen …

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Wer ist die genehmigende Baubehörde?

Landkreis Waldeck-Frankenberg, FD Bauen, Herr Christian Döhler, Südring 2, 34497 KorbachE-Mail: christian.doehler@lkwafkb.deTelefon: 05631/954-1543

Wer ist Ansprechperson im Bauamt der Gemeinde Diemelsee?

Lothar Lemberg, Dipl.-Ing., Tel.: 05633/9899-19, E-Mail: lothar.lemberg@diemelsee.de zuständig für gemeindliche Bauvorhaben, Erschließung von Grundstücken – Anke Linnekugel, Tel.: 05633/9899-16, E-Mail: anke.linnekugel@diemelsee.de zuständig für private Bauvorhaben, Bauleitplanung, Grundstücksangelegenheiten

Wie viel kostet eine Fahrzeugabmeldung?

Die Gebühr für die einfache Abmeldung eines KFZ beträgt 17,10 Euro.Bei Reservierung des Kennzeichens (nur auf dasselbe Fahrzeug und denselben Halter möglich) 19,70 Euro.

Kann ich eine andere Person an-/ummelden?

Ja, mit einer Vollmacht der um- oder anzumeldenden Person können Sie eine andere Person an-/ummelden.Außerdem muss das Ausweisdokumente, wenn vorhanden auch der Reisepass, der an-/umzumeldenden Person sowie bei Bezug einer Mietwohnung die ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung zur An-/Ummeldung mitgebracht werden. Die bevollmächtigte Person muss sich ebenfalls ausweisen können.

Woher bekomme ich eine Wohnungsgeberbestätigung?

Das Formular der Wohnungsgeberbestätigung finden Sie auf unserer Homepage:  https://gemeinde-diemelsee.de/wp-content/uploads/2026/05/Wohnungsgeberbestaetigung_BMG_.pdfDieses dann bitte komplett ausgefüllt und von Ihrem Wohnungsgeber unterschrieben mit zur An-/Ummeldung bringen.