Woher bekomme ich eine Wohnungsgeberbestätigung?

Das Formular der Wohnungsgeberbestätigung finden Sie auf unserer Homepage:  https://gemeinde-diemelsee.de/wp-content/uploads/2026/05/Wohnungsgeberbestaetigung_BMG_.pdfDieses dann bitte komplett ausgefüllt und von Ihrem Wohnungsgeber unterschrieben mit zur An-/Ummeldung bringen.

Muss ich Zweitwohnungssteuer zahlen, wenn sich meine zweite Wohnung im selben Gebäude wie meine Hauptwohnung befindet?

Ja, auch in diesem Fall kann Zweitwohnungssteuer anfallen. Entscheidend ist nicht, ob sich die Wohnungen in einem oder in unterschiedlichen Gebäuden befinden, sondern ob es sich um zwei getrennte Wohnmöglichkeiten handelt, die neben der Hauptwohnung zur Nutzung bereitstehen. Wenn eine weitere abgeschlossene Wohnung im selben Gebäude vorhanden ist, kann diese als Zweitwohnung gelten.

Wann entsteht oder endet die Zweitwohnungssteuer?

Die Steuerpflicht entsteht am ersten Tag des folgenden Kalendervierteljahres, in dem die Voraussetzungen erfüllt sind. Sie endet mit Ablauf des Kalendervierteljahres, in dem die Zweitwohnung aufgegeben wird.