Hundesteuermarke

Die erteilte Hundesteuermarke behält ihre Gültigkeit für die Dauer der Hundehaltung. Die Hundehalterin oder der Hundehalter hat den gehaltenen Hund mit einer gültigen und sichtbaren Hundesteuermarke zu versehen. bei Verlust der Hundesteuermarke wird gegen eine Gebühr eine Ersatzmarke von der Gemeinde ausgehändigt. Endet eine Hundehaltung, so ist die Hundesteuermarke mit der Anzeige über die Beendigung …

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Steuerbescheid Hundesteuer

Der Steuerbescheid zur Hundesteuer gilt bis zur Erteilung eines geänderten Bescheides und wird nicht jährlich verschickt.

Wann ist ein Hund anzumelden?

Der Hundehalter ist verpflichtet einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme anzumelden.  Ein Hund der durch Geburt von einer gehaltenen Hündin zugewachsen ist, ist innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, anzumelden.

Welche Unterlagen werden zur Anmeldung eines Hundes benötigt?

Ausgefüllter Anmeldebogen zur Hundesteuer (online oder Gemeindeverwaltung). Vorlage Heimtierausweis/Hundepass zum Nachweis über die Rassezugehörigkeit. Bei Mischlingen und einigen Kreuzungen verschiedener Hunderassen wird ein Foto des Hundes angefordert.